III. Rechtliche Erörterung. 1J7
Platz des ersten einrückt, ein Primogenitus geworden, weil auf ihndie Rechte der Erstgeburt übergegangen sind.
Aber neben dem Bruder steht auch der Vetter: »Bruderoder Vetter.« Es ist ja möglich, dass nach dem Tode Theodorsder nächst-älteste Bruder, also liier Otto Heinrich, schon abgegan-gen ist, da soll nun keineswegs die Succession sogleich auf dendritten Bruder Siegmund Rudolf springen; das Vorzugsrecht desnächst-ältesten Bruders ist kein rein persönliches, sondern er trans-mittirt es auf seine gesammte männliche Descendenz. Diese kannaber nicht bestimmter bezeichnet werden, als durch den Beisatz«Vetter«, denn nach dem Sprachgebrauche des Testaments bedeutet»Vetter« immer Bruders söhn. Ist daher der nächst-ältesteBruder nicht mehr am Leben, so wird er durch seinen Sohn reprä-sentirt, welcher, dem Verstorbenen Theodor gegenüber, als Vetterd. h. Bruderssohn erscheint. Dass gerade derBruderssohn Theo-dors hiermit gemeint sei, wird durch den Zusatz: »von meinesHerrn Bruders Graf Rudolfs Seel. Söhnen herkom-mend«, über allen Zweifel erhoben. Auch ist es sehr bezeich-nend , dass nur von Einem Vetter die Rede ist, welcher an dieStelle des nächst-ältesten Bruders zu treten hat, weil nach demGesetz der Primogenitur in der ganzen Linie der Eine Vetter un-abänderlich bestimmt ist, welcher in den erledigten Platz seinesverstorbenen Ascendenten einzurücken hat.
Aber selbst damit hat sich der Stifter noch nicht genuggethan; er will immer von neuem und für alle Fälle den Satz ein-prägen , daiss alle Vettern , die von dem nächst - ältesten Bruderabstammen, den Vorzug haben sollen vor dem jüngsten Bruder,Siegmund Rudolf. Er fügt daher weiter hinzu:
»non attento da gleichselbig von meines Herrn Vettern Jün-gern oder Eltisten Söhnen einer herkomme.«
»Mein Herr Vetter«, d. h. der Vetter oder Bruderssohn desStifters, ist Otto Heinrich ; dieser hat, nach der Annahme des Stif-ters, mehrere Söhne, die wir I, K, L genannt haben. Es soll,nach obigen Worten, also gar nicht darauf ankommen, ob nunjemand von dem ältesten oder jüngsten Sohne Otto Heinrichs her-stammt; ja selbst ein Descendent der jüngsten Linie des L, alsoM und nach ihm O, hat immer noch als ein Vetter aus der zweiten,der Otto-Heinrichschen Linie, den Vorzug vor dem dritten BruderSiegmund Rudolf; erst wenn alle Vettern des Otto-Heinrichschen