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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
116
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1 2. Die auf die Succession "bezüglichen Bestimmungen der Stiftung surkunde

Rudolf.

Theodor I. Otto Heinrich II. Siegmund Rudolf III.

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Im vorliegenden Falle wird der ganze Mannsstamm des erst-gebornen Sohnes Theodor als ausgestorben gedacht. Es soll »alss-dann desselben Eltisten verstorbenen negster und eltisterBrud« succediren. Sprachlich und nach dem ganzen Zusammen-hange sind die Worte »desselben Eltisten verstorbenen«auf Theodor selbst zu beziehen. Theodor ist ja der älteste SohnRudolfs und wird hier als verstorben fingirt; ja, eine Beziehungdieser Worte auf einen etwaigen letzten Besitzer aus dem Theodor-ischen Stamme ist unmöglich, denn hätte ein solcher letzter Be-sitzer z. B. G oder H noch einen Bruder gehabt, so hätte ja voneinem Aussterben der Theodorischen Linie nicht die Rede seinkönnen. Wenn man dem Stifter hier also nicht einen haaren. Un-sinn unterschieben will, so kann er unter dem »Eltisten verstor-benen« hier nur Theodor selbst, nicht einen etwaigen letzten Be-sitzer aus seinem Stamme verstanden haben. Er beruft zunächstdieses verstorbenen Theodors nächsten und ältesten Bruder.

Will man, wie dies von Seiten des Fürsten Heinrich LXXIVgeschieht, hiermit eine Gradualfolge angeordnet finden, so ist dieBezeichnung »nächster Bruder« ein Unding; denn nach derGradesnähe betrachtet, stehen sich ja alle Brüder vollkommengleich, es ist einer so nahe wie der andere und kann daher voneinem nächsten Bruder nicht die Rede sein. Einen guten Sinn giebtdiese Bezeichnung dagegen, wenn man sie im Sinne der Primoge-nitur auslegt. Der nächste Bruder ist darnach derjenige, welcher derPrimogenitur am nächsten steht, also unter mehreren Brüdernderjenige, welcher nach Wegfall des Erstgebornen nun der Aeltestean Jahren ist. Wenn also der Aelteste, Theodor, ohne männlicheDescentlenz verstorben ist, kommt sein nächst-ältester Bruder, OttoHeinrich, an die Reihe. Es ist keineswegs unlogisch, diesennun als Erstgeborenen zu bezeichnen ; im physischen Sinne kannes freilich immer nur Einen Erstgeborenen geben, aber juristischist auch der zweite resp. dritte Bruder, welcher in den erledigten