\\i) 2. Die auf die Succession bezüglichen Bestimmungen der Stiftlingsurkunde.
jener.------------Auch ist die Linealfolge der Primogenitur als die
gewöhnliche Art der Individualsuccession um deswillen vor denübrigen Arten dieser Succession zu begünstigen, weil durch keineandere derselben der Zweck eines untheilbaren Familienfideikom-misses so vollständig und sicher erreicht wird.«
Gleicher Ansicht ist auch der Präsident Freiherr vonDalwigk in seinem Erbrechte B; III S. 47:
»Das Uebergehen der Erbfolge von der geraden zur Seiten-Linie in der Art, wie es bei Majoraten geschieht, kann vom Staatenicht begünstigt werden, — — auch ist die Verbesserung undVermehrung des Fideikommisses bei Majoraten weniger als beider Primogeniturfolge zu erwarten; so wird auch im Grunde durchZulassung derselben der Zweck verfehlt, warum die Gesetzgebungdem Adel die Errichtung von Fideikommissen gestattet.«
Geleitet von dem richtigen Gedanken, dass zur Erhaltungder Geschlechter keine Successionsordnung dienlicher sei, als diePrimogenitur, ging die Gesetzgebung in Bayern soweit, sogar diePrivatwillkür des Stifters zu beschränken und zu verordnen, dass beineu zu errichtenden Familienndeikommissen gar keine andere Suc-cessionsordnung eingeführt werden dürfe, als die Erstgeburtsfolge.
Bayerisches Edict über Familienfideikommisse vom 26. MaiISIS § 87.
Soweit ging allerdings die österreichische Gesetzgebungnicht; aber auch sie räumt, aus gleichen Gründen, der Primo-genitur im § 620 des Allgem. bürgerl. Gesetzbuchs einen wesent-lichen Vorzug ein, wovon weiter unten die Bede sein wird.
Von diesem in der Wissenschaft, wie in der Gesetzgebungallgemein anerkannten Grundsatze ging auch Graf SiegmundFriedrich in seinem Testamente, aus; es lag ihm vor allem amHerzen, »dass das Fideikommiss um soviel aufrechter erhaltenwerde«, dass eine Successionsordnung beobachtet werde, »welchenutz und gut sei zur Erhaltung der Geschlechter« und daher konnteund wollte er keine andere Successionsordnung ein-führen, als die Primogenitur.
Obgleich der Stifter schon mit den bereits erörterten Sätzendie Erstgeburtsfolge hinreichend bezeichnet hat, so sucht er doch,immer wieder mit neuen Wendungen, das Wesen der Linealfolgefestzustellen. Er fährt daher fort:
»Und geht vornemlich meine intention dahin, dass dieses