III. Rechtliche Erörterung. 91
Anspruch auf Fideikommisse. Hat aber der Stifter ausdrücklichverordnet, dass nach Erlöschen des Mannsstammes das Fideikom-miss auf die weiblichen Linien übergehen soll, so geschieht diesesnach der für die männliche Geschlechtsfolge vorgeschriebenenOrdnung; doch gehen die männlich en Erben derjenigenLinie, welche zum Besitze des Fideikommisses ge-langt ist, den weiblichen Erben vor.«
Da in den Stiftungsurkunden nicht selten nach Abgang desMannsstammes eine subsidiäre weibliche Erbfolge angeordnet wordenist ohne dass dabei eine genaue Festsetzung der Successionsordnungunter den Kognaten statt gefunden hat, so ist es die Aufgabe desGesetzgebers,, für die kognatische Succession eine klare Regel auf-zustellen. Diese muss sich auf zwei Punkte beziehen :
a. auf den ersten liebergang der Succession in den Weibs-stamm ;
b. auf die weitere Succession im Weibsstamm, nachdem dererste Anfall statt gefunden hat.
Gönner a. a. O. S. 265 bezeichnet diese zwiefache Auf-gabe der Gesetzgebung bei Regelung der weiblichen Erbfolge sehrrichtig folgendermassen:
»Jede vernünftige Gesetzgebung, die von Principien ausgeht,und nach einem Systeme die Hauptfälle genau zergliedert, wirdden ersten Anfall auf den weiblichen Stamm von den weiternAnfällen unter den Nachkommen der Weiber unterscheiden; siewird im letzten Fall den Vorzug der männlichen Descendentenaussprechen.«
Diese beiden Punkte sind durch § 626. des österreichischenGesetzbuchs, vollständig im Sinne des gemeinen Rechtes und nachder Analogie der Lehnfolge, geordnet.
Der erste Punkt ist durch die Worte:
»Hat aber der Stifter ausdrücklich verordnet, dass nach Er-löschung des Mannsstammes das Fideikommiss auf die weiblichenLinien übergehen soll, so geschieht dieses nach der für die männ-liche Gescblechtsfolge vorgeschriebenen Ordnung.«in's Reine gebracht.
Ist daher die Primogenitur für den Mannsstamm angeordnet,so ist beim ersten Uebergange die älteste Tochter mit ihrer Nach-kommenschaft zunächst berufen, auch eine Kognatin weiblichenGeschlechts kann hier zur Succession gelangen. Aber sobald dieser