* III. Rechtliche Erörterung. g7
rum und das rein agnatische Successionsprincip zur An-wendung gebracht.
G. Beseler System des gemeinen deutschen PrivatrechtsIII S. GO. (III Aufl."§ 176 S. 726.)
L. Zimmerle das deutsche Stammgutssystem S. 286.
Daher ist es unbedenklich, die Successionsgrundsätze des ge-meinen Lehnrechts analog auf die Nachfolge in Familienfidei-kommisse anzuwenden, wenigstens insoweit, als in beiden Institu-ten dasselbe Rechtsprincip bestimmend eingewirkt hat. Lehen undFamilienndeikommisse sind beide von dem agnatischen Principdurchdrungen; beide haften ihrer Natur nach an der Familie imSinne des Adelsrechtes, d. h. sie gehen nur auf die, durch Männerverwandten Männer über. Wer dasselbe Wappen, denselben Namenführt, gehört zur Familie. Weiber und die durch Weiber verwand-ten Männer kommen bei beiden Eechtsinstituten regelmässig nichtin Betracht. Aber beim Fideikommiss, wie beim Lehen, kanndurch Privatwillkür — hier der Lehenspersonen, dort desStifters — eine Abweichung von dem naturgemässen agnatischenPrincip angeordnet werden. Doch muss eine solche Abweichungbeim Lehen, wie beim Fideikommiss, im möglichst beschränktenSinne verstanden, die einmal gebrochene Kegel möglichst baldwieder hergestellt werden.
Allerdings giebt es unter den Feudisten viele Kontroversenüber die Frage, wie beim ersten Uebergange des Lehens inden Weibsstamm die Succession zu bewirken ist, besonders ob undinwieweit auch hier schon das männliche Geschlecht einen Vorzuggiebt ? Diese Kontroversen berühren den vorliegenden Fall nicht;es handelt sich hier keineswegs um den ersten U ebergang inden Weibsstamm. Dieser erfolgte schon damals, als Fürst Hein-rich LXIV, der Abkömmling der Anna Elisabeth von Sinzen-dorf, der blos kognatische Verwandte des Stifters, in den Besitzder Fideikommisse gelangte. Jetzt handelt es sich lediglich umweitere Succession im Weibsstamm, nachdem der erste Anfallstattgefunden hat. Hier steht im gemeinen Lehnrechte der Satzunbestritten fest:
dass dann, wenn die Succession einmal auf ein Weib und ihreNachkommen (also hier Anna v. Sinzendorf und ihre Descendenten)devolvirt ist, unter ihren Nachkommen wieder der Mann und dessenStamm den Vorzug erhält und dass dadurch sich, so zu sagen die