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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
86
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1. Argumente ans der Natur des Familienlideikommisses.

sen, dass es, wenn auch in einem einzelnen Falleunterbrochen, sobald als möglich wieder in Krafttritt. Das Familienfideikommiss trägt die Sehnsucht in sich, sichmöglichst bald wieder in Einer Familie, d. h. in dem Manns-stamm einer Familie, zu fixiren. Sobald daher der einmaligeUebergang in die kognatische Verwandtschaft vor sich gegangenist, verwandelt sich die kognatische Descendenz von selbst wiederin eine agnatische. Wollte man annehmen, dass nach demLebergange in den Weibsstamm jeder Unterschied zwischen Agna-ten und Kognaten hinweggefallen sei, so würde ein solches Fidei-kommiss fortwährend aus einer Familie in die andere springen,was der Natur des Fideikommisses vollständig widerspricht. Emsolches Fideikommiss würde nicht geeignet sein, das Ansehen undden Glanz irgend einer bestimmten Familie zu sichern.

Der Stifter, welcher nach Abgang des Mannsstammes einekognatische Erbfolge anordnet, geht dabei von der Intention aus,eine neue Familie gewissermassen zur künstlichen Fort-setzung seines abgegangenen Mannsstammes zu machen. In denmöglichst analogen Verhältnissen des neuen, zur Succession ge-langten Hauses, in der Fixirung eines neuen Mannsstammes findetdie Absicht des Stifters gewiss eine grössere Befriedigung, als indem ungeordneten und zufälligen Springen der Erbfolge von einerFamilie auf die andere, wodurch, vielreicht bei jedem SuccessiQns-falle, ein Inhaber mit einem neuen Namen und Wappen eintretenwürde.

Die Prätension des Herrn von Kiesewetter widerspricht somitdem Wesen des Fideikommisses als Rechtsinstitut, welches mitdem rein agnatischen Successionsprincip so innig verwachsen ist,dass jede Abweichung von demselben in möglichst beschränktemSinne auszulegen ist.

§3.Die Analogie der Lehn- und Thronfolge.

Als die Doktrin des XVII Jahrhunderts das Rechtsinstitutdes Faniilienfuleikommisses ausbildete, nahm sie sich, in Bezug aufdie Successionsgrundsätze, die Lehnfolge zum Vorbilde. Be-sonders wurde bei der Nachfolge in das Familienfideikommiss dieim Lehnrechte ausgebildete successio ex pacto et Providentia majo-