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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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76 I. Historische Tatsachen.

früher abgegangen. So war Prosp0r, der erste Fürst, zugleichder Letzte seines Hauses. Mit ihm erlosch der ganzeS i n z e n d o r f i s c h e M a n n s s t a m ni.

Fürst Prosper hatte zwei Schwestern, von denen die älteremit dem Herzog von Serbelloni, die jüngere mit einem Grafenvon Thurn und zum zweitenmale mit einem Grafen d'Elci vermähltwar; die erstere hatte zwei Söhne, die letztere einen Sohn.

Am 24. Juli 1821 errichtete Fürst Prosper ein Testament,worin er seinen Neffen, Grafen Georg von Thurn, den Sohn seinerJüngern Schwester, zu seinem All ü dialerhen einsetzte und dabeifolgende Rechtsanschauung aufstellte:

»Ich bin der Meinung, dass ich auch mit den Fideikommiss-herrschaften Ernstbrunn und KlemeHt, als letzter männlicher J>e-sitzer in Abgang einer weitem mündlichen Erbfolge letztwillig zudisponiren befugt bin, nachdem in dem diesfälligen Instrumente,laut Kodicill des Herrn Siegmund Jiudolf Grafen von Sinzendorfde dato 22. November 1746 nur die »nännliche Succession de patread filium, in Ermangelung derselben aber eine weibliche Erbfolgenicht berufen ist.«

§2.

Erwerbung der Sinzendorfischen Eideikominissherrschaften

Haggenberg und Ernstbronn durch das Haus

Beuss - Köstritz.

Während der letzte Besitzer vom Sinzendorfischen Manns-Stamme der Ansicht lebte, dass wenigstens für die HerrschaftEinstbrunn (das Siegmund-Rudolfieche Kdeikoinmiss] der Fidei-koinmissverband gelöst sei und dass er somit frei über dieselbe ver-fügen könne, trat Se. Durchlaucht Herr Heinrich LXIV FürstReuss mit Ansprüchen auf beide Fideikommissherrschaften aufund reichte eine Erbserklärung sowohl auf Haggenberg als Ernst*brunn ein. Seine Ansprüche stützten sich auf seine Abstammungvon Anna Elisabeth von Sinzendorf, ^ler erstgeborenen Tochterdes Grafen Rudolf. Nach dem Aussterben des SinzendorfischenMannsstammes hatte nemlich Siegmund Friedrich in seinem Testa-mente von 1676 »die Töchter und ihre Erben« zur Nachfolge indas von ihm begründete Fideikommiß Haggenberg berufen. Wieer aber überhaupt die Nachkommenschaft seines jungem Bruders