Die Stiftung der Sinzendorfisclien Kamilienfideikommisse Haggenberg etc. 75
nun sein jüngster Bruder, August Jakob, bereits 1707 gestorbenwar, so musste mit ihm der Rudolfische Mannsstamm erlöschen;dagegen blühte der Mannsstamm des Grafen Johann Joachim nochin mehreren Zweigen. Der Stiftung gemäss musste das Siegmund-Friedrichsche Fideikommiss auf die Nachkommenschaft des JohannJoachim fallen; Sicgmund Rudolf, der letzte Inhaber desselben ausdem Rudolfischen Mannsstamm, stiftete im Jahre 174(> ein zweitesFideikommiss, mit folgenden Worten :
»Indem ich die Herrschaft Ernstbrunn sammt dem inkorporir-ten Gute Kiement hiermit zu einem fiileicommissum familiae macheund konstituire als das älteste freiherrlich Sinzendorfische Stamm-haus, also solle künftig nichts davon alienirt noch eine Schulddarauf gemacht werden , also auch von den. noch darauf haftendenoneribus sobald als möglich deliberirt, ein landesfürstlicher Kon-sens ausgewirket, in dem Weissbothenamt vorgemerket und dar-über ein Inhibitionsschein ausgefertigt werden, damit dieses Fidei-kommiss vollkommen stabilirt sein möge. Der erste Possessor desFideikommisses wird sein mein Universalerbe Graf Wenzel vonSinzendorf und seine männliche Descendenz. In Ermangelungdessen solle es auf seinen Herrn Vater Prosper von Sinzendorf,nachdem auf seinen änderten Sohn, Grafen Friedrich erblich fallende patre ad filium und wie es weiter in dem Graf Sieg-mund- Friedrichschen Testamente, den Hagcnbergi-schen Majorat betreffend, vorgesehen ist.«
Nach dem Tode des Grafen Siegmund Rudolf ging auch dasFideikommiss Haggenberg auf den Johann-Joachimischen Manns-stamm über und Graf Wenzel von Sinzendorf vereinigte beideFideikommisse, das Siegmund -Fried rieh sehe und das Siegmund-Rudolfische, in seiner Hand. Da für das zweite Fideikommissganz dieselbe Successionsordnung vorgeschrieben war, wie fürdas erste, so theilten die beiden Fideikommissherrschaften Haggen-berg und Ernstbrunn ihre rechtlichen Schicksale vollständig undkonnten thatsächlich wie Ein fideikommissarischer Güterkomplexbetrachtet werden. Nach dem am 26. Mai 17 73 erfolgten Todedes Grafen Wenzel fielen beide Fideikommisse auf seinen ältestenSohn, den Grafen und nachmaligen Fürsten Prosper von Sinzen-dorf. Dieser starb unvermählt; seine fünf Brüder starben vor ihm,ohne Hinterlassung männlicher Nachkommen; die Linien der bei-den jüngeren Söhne des Grafen Johann Joachim waren bereits