74 Ii Historische Xhatsachen.
hero gut verheiradet gewest und von solch Ersten EhegemahinManss Erben hette) fallen und also stedts observiret werd. Essollen auch hiermit so geistlich werd ausgeschlossen sein. Undsollen auch hiermit alle abalienationes verbotten und ungültig sein :jedoch solle mein Herr Vetter graf Theodorus nicht verbündtensein, eben meine jetzo in oesterreich ligende gütter und häuser,zu Maiorat zu behalten, sondern er kann sie, ohne meniglicheseinredt od hinternuss verkauffen, und andere gütter umb meinverlassenschafFt in den Rom. Reich (darzu ich ihme aufs beweg-ligste vermahne, damit unser geschlecht auch dort stabilirt werdmöge) darüber erkauffen, wan er aber andere gütter darum erkauftund zum Majorat gemacht, so solle es Ebig darbei verbleiben, undseinen nachkomme nicht mehr zu ändern macht haben, und gehetmein intent und willen einig und allein dahin, dass Er so vul inden Werth, alss meine Verlassenschaft ausstregt, so woll in ligend,alss fahrend, und er von mir ererbet, zu einem Majorat auf seinund seiner Brüd linien mache, und die Sache dahin dirigire und ein-richte, dass Mein ganze Verlassenschafft, im Werth darzu ange-wendet werde, damit es allezeit unverthuelich, bei seyer und seyerBrüd linien verbleibe, nichts mehr davon geändert, und in gutenstandt erhalten werde. Er solle aucli den consens und wass zuaufrichtung eines solch Maiorats erfordert wierd, ordentlich, angehörig orthen, ausswirkh. Wan aber dess graf Theodori undseiner Brüder, auch meines verstorbenen Herrn Bruders Seel. grafITanss Joachims Linien, dass gott lang verhuiten wolle, absterbensollten, so solle dieses Majorat auf weiss und maass, wie oben, vonmeines Herrn Bruders Graf Rudolf Seel. Lini gedacht, auf meinesHerrn Bruders Graf Hanss Joachim auch Seel. Linie, nach diesemendtlich auf meines Herrn Bruders Seel. Graf Rudolfs Töchterund ihre Erben fallen.«
Der Fideikommissstifter Siegmund Friedrich starb den 28. Fe-bruar 1679. Sein von ihm eingesetzter Universalerbe Graf Theo-dor kam auch wirklich in den Besitz des Familienfideikommisses,starb aber unvermählt im Jahre 1706. Nach seinem Tode trat dernächste Bruder, Graf Otto Heinrich, in den Besitz des Fideikom-misses. Da aber auch dieser 1710 ohne Descendenz verstarb, sofiel das Fideikommiss auf den dritten Sohn des Grafen Rudolf,den Grafen Siegmund Rudolf.
Dieser hatte seine Söhne früh durch den Tod verloren; da