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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
72
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72 I. Historische Tliatsaclicn.

Graf Rudolf hinterliess vier Söhne :

a. Theodor, geb. den 15. November 165 1, f den 8. April 1 706 ;

b. Otto Heinrich, geb. 1663, y den 19. December 1710;

c. Siegmund Rudolf, geb. 1670, f den 8. Januar 1717;(1. August Jakob, geb. 1671, f den 11. März 1707;

und acht Töchter:

a. Anna Elisabeth, geb. den 12. Mai 1657, f dejiS. Oktober 16S3, dritte Gemahlin Heinrichs I GrafenReuss zu Schleiz, Stammmutter des Hauses Reuss-Köstritz;

b. Susanna Isabella, geb. 1660, f unvermählt;

c. Renate Dorothea, geb. 1663, f unvermählt;

d. Maria Renate, f unvermählt;

e. Maria Apollonia, geb. 1667, f 1713, vermählt mit ChristofFranz, Grafen von Wolkenstein-Rodenegg;

f. Maria Anna, geb. 1669, f den 6. Februar 1709, vermähltan Johann Feter Grafen von Goes;

g. Anna Maria, geb. den 2. November 1673, f den 31. Juli17 36, vermählt an Leo' von Uhlefeld;

h. Maria Maximiliane, geb. 1675, f den 6. Oktober 17IS,vermählt an Johann Karl Christian Grafen von Nostitz.

Von den oben erwähnten Söhnen des Grafen August vonSinzendorf starb der älteste Graf Johann Joachim bereits 1665,der jüngste Graf Rudolf folgte ihm 167 7 im Tode nach, der mitt-lere, der kinderlose Graf Siegmund Friedrieh, welcher seine beidenBrüder überlebte, errichtete in seinem Testamente am 28. Sep-tember 1678 ein Familienfideikommiss, dessen wichtigsten Genen-stand die Herrschaft Haggenberg bildete. Da er selbst kinder-los blieb und seine beiden Brüder vor ihm, jedoch mit Hinter-lassung männlicher Descendenten, gestorben waren, so setzteerden ältesten Sohn seines Jüngern Bruders im siebenten Artikelseines Testaments zum Universalerben ein:

»Dazu konstituire ich zu meinem wahren Universalerben denhoch- und wohlgebornen Grafen und Herrn ,,Herrn Theodorum,als meines verstorbenen Herrn Bruders Graf Rudolfs ältestenSohn.«

Die Bestimmungen über die weitere Successionsordnung ent-hält der achte Artikel des erwähnten Testaments. Derselbelautet:

»Achten thue ich hiemit alle meine Haab und gutter über die