1(3 I, Das in Betracht kommende geschichtliche Material.
»In der Voraussetzung, dass dieses Kleinod unterkeinerlei Umständen deml'^ande auch nur augenblick-lich mehr entrissen würde, geschah es, dass getreusteStände vor einigen Jahr e n sowohl zum Behufe derGallerie, als auch zur Erweiterung desfallsigen Ge-bäudes unter gewissen Vo\-bedingungen beträchtlicheSummen unterthänig ver willigten. Wie würden Sie esrechtfertigen können, diese neue Last übernommen zu haben,wenn jetzt alle damit beabsichtigten Vortheile auch nur für einekurze Zeit wieder verschwänden ? wie könnten sie es verantworten,die Krahnsche Sammlung einst um 30,000 Thlr. ebenfalls aus Lan-desmitteln angekauft zu haben; wenn das Land sie zu wiederholtenMalen entbehren muss.' wie endlich dürften Sie es den Contri-buenten fernerhin zumuthen für ein Personale, welches ohneNutzen ausser Landes wäre, für ein Gebäude, das öde stände, füreine entfernte Gallerie, für eine Akademie, deren schönste Musterabhanden gekommen wären, eiwen Beitrag zu zahlen f«
Diese »unterthänigste höchst vermüssigte Vorstellung inBetreff der bevorstehenden Verwendung dahiesiger Gemäldesamm-lung mit inständigster Bitte, s%lbe aus der Residenzstadt Düssel-dorf nicht entfernen zu lassen« blieb ohne Erfolg; es wurde mitder Verpackung der Bilder fortgefahren. Darauf erliessen dieständischen Deputirten am 3. Ljecember 1805 eine zweite Rekla-mation an den Kurfürsten, wesentlich desselben Inhaltes. AmG. December 1805 wurde die kurfürstliche Resolution erlassen,welche in ihrer entscheidenden $telle also lautet:
»Der Werth, den die herrischen landständischen Deputirtenselbst mit Recht auf diese vorzügliche Kunstsammlung setzen unddie politische Lage der Dinge 3 welche noch keineswegs so be-schaffen ist, dass man die Gef^Jiren, denen jene Kunstsammlungbei ihrem ferneren Verbleibe in. Düsseldorf ausgesetzt sein könnte,als vermindert betrachten dürfte, behaupten das Uebergewicht
über jene Inconvenienzen und l 7 Uichtungskosten.-------Wir sind
daher genöthigt auf der von uns verfügten Vorsichtsmassregelzu bestehen und es durchaus \>ei dem, was Wir hierüber unterdem 25. des vorigen Monates vijiserm Bergischen Landescoiat ver-ordnethaben, zu belassen. IL,r habt den landständischen Depu-tirten ad gravamina desfalls die geeigneten Eröffnungen zu machenund Wir zweifeln nicht, dass s\e auch in dieser Vorsichtsmass-