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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
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Die Wegfiihrung der Gallerie im Jahre 1 805 etc. \1

regel Unsere landesväterliche Sorgfalt, deren das HerzogthumBerg, soweit es der Drang und der Zusammenhang der Umständegestattet, stets versichert sein kann, nicht verkennen werden.«

Als die Gallerie auf diesen kurfürstlichen Befehl hin nunwirklich iiher die Landesgrenzen gehracht war, erliessen die stän-dischen Deputaten eine ausdrückliche Erklärung und Verwah-rung der Landesrechte an den Kurfürsten vom 9. December 1805 :

»Sicherstellung war die vorzüglichste Absicht, warum \ wir baten , dieses kostbare Kleinod hier zu lassen und Sicherstel-lung scheint auch Höchstdieselben zur Absendung bestimmt zuhaben .....

Treugehorsamste Deputirte halten es daher für unerlässlichePflicht, in ihrem und ihrer Kommittenten Namen wegen der Ent-fernung oftgedachter Gallerie sich in bester Weise zu bezeu-gen und das Vaterland gegen alle hierdurch erwach-sen mögenden nachthei 1 igen Folgen zu verwahren,mit der unterthänigsten Bitte, Seine Churfürstliche Durchlauchtgeruhen gnädigst, den durch diese Versendung für das Land unddie Hauptstadt Düsseldorf insbesondere sich ergebenden Verlustauf eine andere Art mildest ersetzen, fortan alle zur möglichstenSicherheit und Erhaltung der Gallerie. erspriessliche Vorkehrungennicht allein Hochselbst befördern, sondern auch Deputirten zureigenen Beruhigung sowohl, als Rechtfertigung gegen die Nach-kommenschaft die landesherrliche Versicherung ertheilen zu lassen,1 dass oft er wähnte Gallerie baldmöglichst wieder zu-rückgebracht werde.«

Unterdessen war die Gallerie, unter der Aufsicht des landes-herrlichen Kommissarius Hofrath Kerris, ausser Landesgebracht worden, zuerst nach Langenheim, dann nach Kirch-heim-Bolandenj einem damals zu Frankreich gehörigen Städt-chen auf dem linken Rheinufer. Ein Zusammenhang diesesBeamten mit den Landständen lässt sich nicht nachweisen; nur soviel steht' fest, dass zu den Transportkosten schliesslich doch vonden Ständen eine ansehnliche Summe aus der Pfennigmeistorei-kasse verwilligt worden war. In Kirchheim-Bolanden fanden sichindessen bald bayerische Kommissarien ein, welche die Uebergabeder Gallerie verlangten. Diese erfolgte am 22. Januar 1806. I]Kerris' angeblicher Protest mit Berufung auf die Landstände unddas Landesrecht ist ebensowenig nachweisbar, wie der ihm von

H. Schulze, Aus der Praxis. 2