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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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14 1- L)as in Betraoht kommende geschichtliche Material.

V. Der Ap.inagialrecess vom 30. November 1803.

Mit dem Tode Karl Theodors war die älteste vom PfalzgrafenWolfgang ausgehende Linie (die Philipp Ludwigs von Neuburg)im Mannsstamme vollständig erloschen, die alte zweibrückenscheLinie Johanns war schon 1731 ausgestorben und nach den Sub-stitutionsgrundsätzen des Wolfgangschen Testaments an ihre Stelledie jüngste oder birkenfeldsche Linie getreten, welche sich seit1733 Zweibrücken-Birkenf eld nannte. Im Jahre 1795folgte Maximilian Joseph von Zweibrücken-Birkenfeld seineinBruder Karl August in der Regierung des Herzogthums Zwei-brücken, 1799 wurde er Kurfürst von Pfalz-Bayern, vereinigte alsojetzt den ganzen wittelsbachischen Familienbesitz zum erstenmalin Einer Hand. In der Birkenfeld - Zweibrückenschen Linie be-stand aber noch eine apanagirte Nebenlinie, deren damaliger ('liefPfalzgraf Wilhelm war, welcher 1799 den Titel »Herzog vonBayern« annahm. Mit ihm hatte Maximilian Joseph schon ani12. Oktober 1796 einen Familienvertrag zu Ansbach abgeschlossen.Um die Ansprüche dieser Nebenlinie zu befriedigen, wurde in demApanagialrecesse vom 30. November 1803 dem HerzogWilhelm von Bayern, Pfalzgrafen von Birkenfeld, die Verwaltungdes Herzogthums Berg unter gewiss.en Beschränkungen über-tragen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine hochwichtigeVerabredung über die Düsseldorfer Gallerie mit den Landständengetroffen.

Die Gehälter der Galleriebeamten und die Unterhaltungs-kosten des Galleriegebäudes waren bis dahin aus den bergischenKammeraleinkünften, der s. g. Landrentmeistereikasse, be-stritten worden. Jetzt wurde mit Zustimmung der Landständeeine wesentliche Veränderung vorgenommen, indem von nun anjene beiden Posten nebst einem bedeutenden Theile der Lan-desadministrationskosten definitiv auf den Pfennigmeisterei- oderLandessteueretat übergingen. Es wurden von den Land-ständen übernommen: die Gallerie- und Akademiegeh äl-ter mit 2578 Thlr., zur jährlichen Unterhaltung der Gebäudeder öffentlichen Bibliothek, der Akademie und Gallerie 1000 Thlr.,zur Fortsetzung des zur Vereinigung der Bcnsberger Bildergallerieangelegten Baues am alten Schlosse 5000 Thlr. Bei dieser Ge-legenheit wurde eine ausdrückliche Erklärung über den juristischen