Weitere Schicksale der Bildergallerie unter den folgenden Kurfürsten. 13
reskript d. d. München den 27. April 1787, wodurch die Hof-kammer zu Düsseldorf ermächtigt wurde, zur Vergoldung undVermehrung der Rahmen his zu 500 Thlr. zu verwenden, jedochnur in dem Falle, wenn nicht aus den Mitteln des Landes »z udessen Besten gleichwohl die dortige Bildergalleriebelassen worden ist« die Ausgaben bestritten werden müssten.
Zum zweitenmal wurde die Gallerie 1794 geflüchtet, als derfranzösische Revolutionskrieg die untern Rheingegenden bedrohte ;erst nach dem Frieden von Lüneville 1801 wurde dieselbe unbe-schädigt von Glückstadt zurückgebracht und nahm nun ihren altenPlatz im Galleriegebäude wieder ein.
Mit Karl Theodor erlosch im Jahre 1799 auch die Linie Neu-burg-Sulzbach und es succedirte nun die dritte von Wolfgang ab-stammende Linie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld mitMaximilian Joseph I in den seit 1777 vereinigtenKurfürsten-thümern Pfalz und Bayern. Das Successionsrecht dieser Linie inJülich und Berg, welches dieselbe auf ihre Abstammung von derjüngsten pfalzsulzbachschen Prinzessin gründete,
Bachmann pfalzzweibrückensches Staatsrecht §. 105 S. 145,war von Preussen und der Kaiserin-Königin im HubertusburgerFrieden von 1763 Art. 18 anerkannt und so wurde MaximilianJoseph 1 7 9 9 auch Herzog von Jülich und lierg. Durchden Frieden von Lüneville ging indessen der linksrheinische Besitzfür Maximilian Joseph verloren, ihm blieb deshalb von 1801 nurdas Herzogthum Berg, während Jülich mit einziger Ausnahme derrechts vom Rheine gelegenen Stadt Kaiserswerth, der französi-schen Republik einverleibt wurde. Da das Herzogthum Jülichnicht als solches, sondern lediglich als linksrheinisches GebietFrankreich einverleibt wurde und als selbstständiges Territoriumvöllig zu existiren aufhörte, so war damit auch die alte Real-union zwischen Jülich und Berg vollständig beseitigt. In demAbtretungsvertrage, welchen Maximilian Joseph am 24. August1801 mit Frankreich schloss, wurde der Bildergallerie gar nichterwähnt, sie wurde vielmehr stillschweigend dem HerzogthumBerg überlassen und blieb in dessen Hauptstadt Düsseldorf, ohnedass Frankreich irgend einen Anspruch auf Theilung derselbenerhoben hätte.