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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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Gründung der Düsseldorfer Gallerie durch Johann Wilhelm. ] |

van Dyck und andern Niederländern, sowie einzelne Meisterwerkeaus den italienischen Schulen wurden angekauft; auch wurdenmehrere berühmte Maler nach Düsseldorf gezogen, unablässigbeschäftigt und fürstlich belohnt. Schon damals berechnete mandie auf die He rstellung der Galle rie .jrerivmwlpron SumniglLjnifmehrere Millionen_Xbalej;. Kein Wunder, dass bei solchen An-strengungen die Gallerie bald zu einer Bedeutsamkeit erwuchs,welche sie den ersten Kunstinstituten Deutschlands ebenbürtigan die Seite stellte. Im Jahre 1710 wurde sie auch äusserlich zueinem selbstständigen Institute erhoben, indem die Bilder nun ineinem eigens zu diesem Zwecke errichteten Gebäude aufgestelltund der öffentlichen Benutzung gewidmet wurden. Man beab-sichtigte damit besonders Fremde nach Düsseldorf zu ziehen undso den Wohlstand der Stadt zu fördern, sowie der Ausbildungjunger Künstler zu dienen.

Um dieser einen grossen Schöpfung willen verzieh die dank-bare Hauptstadt dem prunkliebenden Fürsten Verschwendungund willkürlichen Steuerdruck und setzte ihm-ein Denkmal, alsdem Gründer der Bildergallerie »pinac othecae fundatori«,welche man damit gewissermassen schon damals für ein bleibendesZubehör von Stadt und Land erklärte.

IV. Weitere Schicksale der Bildergallerie unter denfolgenden Kurfürsten.

Am 8. Juni 1716 starb Kurfürst Johann Wilhelm. Ihmfolgte in der Kurwürde, wie in den Herzogthümern Jülich undBerg, sein Bruder Karl Philipp, welcher die Residenz vonDüsseldorf nach Heidelberg und von da nach Mannheim ver-legte und Düsseldorf niemals besuchte. Er entliess sogleich alleKünstler und ILofbeamten seines Bruders, sistirte alle Bestellungenund Aufträge und nahm alle kostbaren Mobilien und Geräth-schaften, ja die ganze Ausstattung der Schlösser zu Düsseldorfund Bensberg, selbst die in den Kabineten derselben befindlichenGemälde nach seiner neuen Residenz Heidelberg. Die da-von getrennte, im Galleriegebäude aufgestellte Düs-seldorfer Gallerie dagegen blieb völlig unberührt;der Gallerieinspektor und die übrigen Beamten behielten ihrenGehalt aus dem Kammeralärarium, und dies geschah zu einer Zeit,

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