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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
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2. Charakter der anzustellenden Klage. (j5

mit Hülfe des Kupferstechers von Mechet 17 7S in zwei BändenQuerfolio herausgegeben hat. Zur Ergänzung dient der Katalogdes englischen Kupferstechers Valentin Green: Descriptive cata-logue of pictures from the Düsseldorf Gallerie, London 1793. Ge-heimeratn und Oberbibliothekar Dr. Pertz, welcher beide Werkeeingesehen hat, sagt: »Der Bestand der Gallerie, wie sie 1778 undauch 1793 war, liegt also in dem Pigage'schen Werke vor, nichtnur in der Beschreibung, sondern in 305 Kupfern . . . Mit derZugänglichkeit dieses Werkes für die Kommission ist die erste Be-dingung ihres Gelingens erfüllt, der Nachweis dessen, worauf sichihre Ansprüche beziehen.«

Uebrigens ist nach einer Mittheilung des Notars K. Strauvenin seiner Schrift: »lieber künstlerisches Leben und Wirken inDüsseldorf, 1862« auch noch vorhanden ein : »catalogue raisonne dela gallerie electorale de Dusseldorf chez la veuve de J. D. Daenzer, \Dusseld. 1805«, welcher jedenfalls den jüngsten Bestand derDüsseldorfer Gallerie unmittelbar vor ihrer Wegführung konstatiren'/ J . }< Iwürde.

. Nachdem wir die Landeszugehörigkeit der Düsseldorfer Gal- f2$.<

! lerie nachgewiesen haben, muss es vollständig genügen, wenn dar-gethan werden kann, dass ein einzelnes Bild im Jahre 1805 einBestandtheil dieser Gallerie gewesen ist, ohne dassdie Erwerbsart der einzelnen Bilder dabei irgend wiein Frage kommt. Als ein genügendes Beweismittel für diesenUmstand kann die Aufführung eines solchen Bildes in einemoffiziellen, ja selbst in einem zuverlässigen, allgemein benutztenUnd anerkannten privaten Kataloge gelten.

Für zeitlich so fern liegende I'hatsachen kann man auch beiBechtsstreitigkeiten nicht die Strenge eines civilprozessualischen^rkundenbeweises verlangen, sondern muss sich mit dem Gradev °n Gewissheit begnügen, welchen ein sorgfältiger Geschichts-forscher bei Feststellung historischer Thatsachen für ausreichend"alten würde.

Uebrigens befindet sich die bayerische Regierung unzweifel-haft noch im Besitze derjenigen Akten, welche sich auf den Trans-port der Gallerie von Düsseldorf auf das linke Kheinufer und vonua nach Bayern beziehen.

Jedenfalls führte der bergische Kommissanus ein officiellesVcrzeichniss der zu transportirenden Bilder bei sieh, welches er

"Scliulze, Aus der Praxis. ;)