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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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1. Per Akt der Wegführung der Gallone. 47

des Herzogthums Berg war, auf welche dieses Landein selbstständiges Rech t hatte.

II. Der Akt der Wegführung der Gallerie.

Auch das Verhalten des Kurfürsten Maximilian Josephs undder Landstände, sowie die gegenseitigen Erklärungen derselbenbei der Wegführung der Gallerie lassen keinen Zweifel, dass beidedieselbe als bergisches Landesei genthum betrachteten,dass insbesondere der Kurfürst damals sich für nicht berechtigthielt, die Gallerie definitiv dein Lande zu entfremden. In denVerschiedensten Ausdrücken und Wendungen bezeugen die Land-Stande die Landeszugehörigkeit der Gallerie: »GedachteSammlung von Gemälden ist unstreitig das Vorzüglichste,was unser Vaterland besitzt, die Zierde der HauptstadtDüsseldorf, eine Schule der Künstler und des bildenden Ge-schmackes, das Einzige, was Heiz genug vereinigt, aus fernenLändern jährlich eine Menge fremder Reisenden anzuziehen.« Aus-drücklich weisen sie den Kurfürsten darauf hin, unter welcherBedingung die Uebemahmo der Galleriekosten auf den Landes-steueretat übernommen worden ist: »Tu der Voraussetzung, dassdieses Kleinod unter keinerlei Umständen dem Lande nur augen-blicklich mehr entrissen würde, geschah es, dass getreuste Ständevor einigen Jahren sowohl zum Behufe der Gallerie, als auch zurErweiterung desfallsigen Gebäudes unter gewisse n V or -b e dingungen beträchtliche Summen unterthänigst verwilligten;wie würden sie es rechtfertigen, diese neue Last übernommen zuhaben, wenn jetzt alle damit beabsichtigten Vortheile auch nur fürkurze Zeit verschwänden?«

Nicht mit einem Worte tritt der Kurfürst in seiner Resolutiondiesem Standpunkt der Landesvertreter entgegen , vielmehr adop-tirt er denselben ganz als den seinigen: »Höchstdieselbeo habenbeschlossen, diejenigen Massiegeln zu treffen, welche bei dengegenwärtigen Umständen zur Sicherstellung dieses vater-ländischen Stolzes erforderlich sind und welche darauf zielen,dass unter beständiger Aufsicht und Besorgung des hiesigenGalleriepersonals allen möglichen Beschädigungen vorgebeugtWerde.«

Immer wieder bezeichnet der Kurfürst die Fortführuno- der