42 II. Rechtliche Ausführung.
lieh ist aber die: Behauptung, dass die Landstände verpflichtetgewesen wären, als das Bachmann'sche Buch 1781 erschien, gegendie darin enthalteneu Mittheilungen zu protestiren, wenn sie dasHecht ihres Landes auf die Gallone nicht gefährdet sehen wollten.Als oh es Pflicht einer öffentlichen Korporation sein könnte, dieganze Literatur stets zu durchmustern und nachzuforschen, obnicht ein mehr oder minder bekannter Privatschriftsteller, wieHerr Bachmann, etwas vorbringe, was ihren Rechten präjudicirenkönne!
Am allerwenigsten kann man dieser Verabredung von 1733/34die Bedeutung einer Fideikommissstiftung oder gar eines allge-mein bindenden pfälzischen Ilausgesetzes beilegen. Will man ihrnicht jede rechtliche Bedeutung absprechen, so kann man siehöchstens als eine PriVatverabredun g zwischen den Chefsder Kurlinie und der Linie Birkenfeld gelten lassen, an welche derunmitt elbare _SiUY pssm, j T ^ nv1 TViniwIi,»^ "i^t gebunden war.
Jedenfalls wurde diese ganze Stipulation hinfällig, als dieLinie Birkenfeld mit Maximilian Joseph im Jahre 1799 in denHerzogthümern Jülich und Berg succedirte; denn nun* war derEinzige, welcher denkbarer Weise aus diesem Vertrage hätte Rechteherleiten können, der Chef der Linie Zweibrücken - Birkenfeld,selbst Herzog von Jülich-Berg geworden, so dass die noch etwabestehenden Vertragsrechte in seiner Person konfundirt wurden.Aber gerade dieser Fürst war es, welcher durch konkludenteHandlungen und ausdrückliche Erklärungen den altbegründetenReditszustand der Düsseldorfer Gallerie als einer Landes-a ristalt und Landeszubehör unzweifelhaft anerkannte.
Am wenigs teii kann die Bezugnahme des bayerischen Protne-moria auf die Fideikommi sspragmatik des KurfürstenMaximilian Joseph vom 20. Oktober 1801 zur Begründungdes bayerischen Standpunktes dienen. Dieselbe erklärt »den gan-zen gegenwärtigen Bestand Unserer sämintlicheu Erbstaaten anLanden, Leuten, Herrschaften, Gütern, Regalien, Renten mit allemZubehör, als eine einzige untheilbare, unveränderliche Fidei-kommissmasse«, dahin rechnet sie auch » alle Archive und Regi -straturen, ; ine öffentlichen Anstalten und Gebäude mit ihremZubehör, alle Sammlungen für Künste und Wissenschaften , alsBibliotheken , physikalische Naturalien und Münzkabinette, Anti-quitäten , Statuen, Sternwarten mit ihren Instrumenten, Ge-