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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
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1. Materielle Prüfung der Eigenttmmsansprüche Preussens etc. 27

"Rechnung heisst es: »Vermög gnädigsten Decreti vom 14. März 1715und darunter stehender Quittung denen Entrepreneurs Sarto undPeretz wegen hiesigen Gallerie- Gebaw, vor in der auswendigenextension angelegten Circumvallationsmauern 3000 Thlr.« Darauferinnerte die landständische Deputation: »Und weilen auch zurErbauung dahiesiger Galerey auf dem abgehaltenen gemeinenGülich und Bergischen Landtage Landstände keine Zumuthung,vielweniger von denselben eine Einwilligung beschehen, also kön-nen auch Deputati die aus dieses Jahres Ausschreibung zu diesemEnde hergenommenen 3000 Thlr. nicht passiren lassen.« Ob diesesMonitum einen Erfolg gehabt hat, ist unbekannt; nachträglichscheint das Geld dennoch bewilligt worden zu sein. Jedenfallsspricht diese Thatsache dafür, dass den Landständen niemals eineZumuthung ff]_jjfjlrägf.n fi'n - 'li Q GiOW 1 '" gflmuuJiL.ignrilpii j nochweniger eine offene Bewilligung derselben zu Galleriezwcckenerfolgt ist, sondern dass man von landesherrlicher Seite aus derKriegskommissariatskasse die Mittel entnahm, um die fürstlicheKunstliebhaberei zu befriedigen und dass man ständischer Seitsdiese Verdunkelung des Ausgabenetats nicht aufzuhellen wagte.Allerdings ist es möglich, dass die je tzt in bayerischem Besitze be-fhullicben Rechnungen der Kriegskommissariatskasse aus diesenJähren bei näherer Einsicht ergeben werden, dass aus dieser Kasseviele Verwendungen auf Bilderankäufe gemacht worden sind; da-gegen wird sich wohl nie aus ihnen beweisen lassen, dass die'Landstände ausdrückliche Verwilligungen aus Landesmitteln fürGalleriezwecke gemacht haben.

Ein streng civilprozessualischer Beweis, dass alle oder wenig-stens die meisten Bilder der Gallerie aus Landeskontributionsgel-dern angeschafft worden sind, wird sich daher niemals führenlassen; aus allen zusammentreffenden Umständen wird sich aberfür die moralische Ueberzeugung des Schiedsgerichts mit Sicher-heit ergeben, dass Kurfürst Johann Wilhelm nicht aus denUeberscb nsspn seiner Kn mmerg üter. nicht aus den Revenuen seinervöllig verwüsteten Kurlande, niclu_aus_etwaigen Priyateinnahmenseiner Schatulle, sondern wesentlich aus den Landesmittelnseiner nieder rheinischen Her zogthümer diese welt-berühmte Gallerie gegründet hat, deren Werth schon damalsauf Millionen geschätzt wurde. Schon daraus rechtfertigt sichder Schluss, dass Johann Wilhelm bei Gründung der Gallerie