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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
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Das in Betracht kommende geschichtliche Material.

dem bayerischen Kommissar angeblich ausgestellte Empfangs-schein mit der Erklärung »die Gallerie solle zu ihrer grössernSicherheit nach Bayern gebracht werden.« Nur über den Restder zu den Transportkosten der Gallerie bestimmten Gelder ausder Pfennigmeistereikasse empfing Hofrath Kerris von dem baye-rischen Kommissarius eine Quittung, welcher nun ungehindertdie Gallerie weiter führte. Uebrigens soll nicht der ganze Inhaltder Gallerie in die Münchener Pinakothek gekommen sein, son-dern es soll sich einzelnes daraus in den Schlössern zu Nymphen-burg und Schieissheim, einiges noch in Augsburg befinden, wohinsie von Kirchheim-Bolanden zuerst zu dauernder Aufbewahrunggebracht worden ist. *)

Wahrscheinlich war schon vor dem Pressburger Frieden am"20. December 1805 die Abtretung des Herzogthums Berg anFrankreich im geheimen verabredet, da Preussen bereits im Schön-brunner Vertrag vom 15. December 1805 in die Abtretung vonAnsbach und des rechtsrheinischen Theiles des Herzogthums Klevegewilligt hatte, von denen das erstcre zum Kompensationsobjekt,das zweite zur Yergrösserung des Herzogthums Berg dienen sollte.Am 15. März 1800 erliessen Maximilian Joseph zu Münchenund Napoleon zu Paris Dekrete, wodurch die Abtretung desHerzogthums Berg von jenem an diesen kund gemacht wurde.In dem Patente Maximilian Josephs heisst es:

»In Folge einer Üebcreinkunft geht das von Uns und Unseremköniglichen Hause bisher besessene Herzogthum Berg an SeineFranzösische Kaiserliche und Königliche Majestät über.«

Das Dekret Napoleons dagegen, welches gleichzeitig auch dieUebertragung der Herzogthümer Kleve und Berg an JoachimMurat verkündet, bezeichnet Objekt und Umfang der Abtretungfolgendermassen:

»Da Ihre Majestäten die Könige von Preussen und BayernUns die respektiven Herzogthümer Kleve und Berg in ihrer gan-zen Souveränetät, überhaupt mit allen Gerechtsamen, Titeln undPrärogativen, welche nur immer dem Besitze jedes dieser beidenHerzogthümer ankleben, sowie dieselben von ihnen besessen wor-den, abgetreten haben, um darüber zu Gunsten eines Prinzen nach

*J Auf diese kurze unbestimmte Notiz über die Schicksale der Gallerie seit demJanuar 1806 müssen wir uns beschränken, da die diesseitigen Akten keine weiternAnhaltspunkte bieten.