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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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Verfassung der llefzogtliümer .lülicli und Berg zu Keicliszeiten. \)

Landstände. Bewilligungen von Subsiclien zu den Kammeretatsaus Landesmitteln d. h. Steuern hingen vom guten Willen derStände ab. Die übrigen Landeserfordernisse zu Militairzwecken,Festungs- und Uferbauten wurden ebenfalls nicht nur von ihnenbewilligt und festgestellt, sondern durften auch zu keinem andernZwecke, als demjenigen, worauf die Bewilligung lautete, veraus-gabt werden, so dass der Ueberschuss an jedem Titel dem nächst-jährigen Budget zu Gute kam. Den Landständen stand diejährliche Kontrolle der Landesrechnung und die Abnahme der Oen-tralsteuerreclmung zu., welche Pfennigmeister ei rechnunghiess, im Unterschied von der Gentrald'omainen- oder Landrent-m eiste r ei rechnung.

Mit diesen festverbrieften alten Landesrechten trat der auffürstlichen Glanz und autokratische Selbstherrschaft gerichteteSinn Johann Wilhelms zuerst in schroffen Widerspruch.

III. .Gründling der Düsseldorfer Gallerie durchJohann Wilhelm.

Auf den ersten Erwerber der Herzogthümer Jülich und Berg,Wolfgang Wilhelm (f 1653) war sein Sohn Philipp Wilhelmgefolgt, welcher 1685, nach Abgang der mittlem Kurlinie, auchKurfürst geworden war. Schon bei Lebzeiten 1(178 hatte er seinenältesten Sohn, den Kurprinzen Johann Wilhelm, welcher am19. April 1658 zu Düsseldorf geboren war, zum Statthalter derniederrheinischen Herzogthümer ernannt; auch als Johann Wil-helm nach dem Tode seines Vaters 1690 Kurfürst von der Pfalzgeworden war, behielt er seine Residenz zu Düsseldorf bei.Einrichtung eines glänzenden Hofhaltes im Stile Ludwigs XIV,Vergrösserung und Ausschmückung seiner Vaterstadt Düsseldorfzu einem glänzenden, alles überstrahlenden Fürstensitze war dasStreben dieses prunkliebenden Herrn, welches freilich mit der^furchtbaren Ausplünderung seiner Kurlande durch den Orleans-schen Successionskrieg in grellem Widerspruch stand.

Durch die Verwüstungen der Franzosen waren die Kurlandeauf lange Zeit hin vollständig leistungsunfähig geworden. Jemehr alle andern Quellen versiegten, um so mehr mussten diefinanziellen Kräfte der niederrheinischen Herzogthümer angespanntwerden. Der verschwenderische Fürst, welchem nach damaliger