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»Alle Mitglieder der Eisenbahn können, so oft der Ver-■»waltungsrath oder das Directorium sich versammelt, dieser»Versammlung beiwohnen. Nur dürfen sie bloss zuhören.»
Auf diesen Fall ist jedem sein Recht gesichert. Aber---sie müssen stille schweigen.
Ich bleibe dabei: alles was cineGcmeinde betrifftmuss öffentlich sein; und die Gesellschaft derEisenbahn ist eben eine Gemeinde die 570 Mit-glieder ha t.
Oedruckl in der W o 1 f'« ob i> n Hiirhdriickerei.