247
seiner Einsichten und Gesinnungen bei der Bestimmung seinesstaatlichen Lebens. In geistiger und sittlicher Bildung keinemandern nachstehend, hat das deutsche Volk noch immer .nicht vondem Geiste, der in ihm lebt, sondern von den Überlieferungen
5 staatsmännischer Weisheit die Ordnung seiner Geschicke zu erwarten.Dieses politische Grundübel verzweigt sich in die einzelnen Mängel,deren bedeutendste, durchgreifendste jezt überall zur Abhülfe be-zeichnet werden. Es fehlt die mitwirkende Vertretung der Nationan der Stelle, wo über die wichtigsten innern und äussern An-
10 gelegenheiten des Vaterlandes, wo selbst über wesentliche Rechte,die in den Verfassungen einzelner Staaten verbürgt sind, entschiedenwird; es fehlt in den meisten Rundesstaaten die allgemeine Volks-bewaffnung, in der zugleich die Gewähr liegt, dass nur solche Kriegegeführt werden, die das Volk für nöthig erkennen muss; es fehlt
15 die freie Aeusserung mittelst der Presse, dieses klare Recht deswürttembergischen Verfassungsvertrags-, Versammlungen und Vereinezur Berathung der öffentlichen Angelegenheiten unterliegen dendrückendsten Beschränkungen; Oeffentlichkeit und Mündlichkeit,unentbehrlich für den unmittelbaren Einblick und das allgemeine
20 Vertrauen in die Verwaltung der Rechtspflege sind hier zu Landenur erst zu ungenügendem Anfang gelangt-, es fehlt an den Grund-bedingungen einer kräftigen Entwicklung des wahren Gemeingeistesim nächsten Kreise der Gemeinden und Körperschaften; und imVerfassungsleben Württembergs, das wir an die gemeinsamen deut-
25 sehen Verhältnisse überall anknüpfen möchten, fehlt insbesonderenoch der ungetrübte Ausdruck der Volksmeinung durch eine reine,volksthümliehe Wahlkammer, ein Uebelstand, der dem nothwendigenvertrauensvollen Zusammenhange des Volks mit seinen Vertreternund der Wirksamkeit der Leztern den erheblichsten Eintrag thut.30 Hierauf richten wir Unterzeichnete an den hochansehnlichen
ständischen Ausschuss, als den Stellvertreter der gegenwärtig nichtversammelten Kammern das angelegentlichste Ersuchen: Die un-verweilte Einberufung der vertagten Ständeversammlung zu veran-lassen, damit die Kammern folgende Punkte zu ihren Anträgen an35 die Königliche Staatsregierung schleunig und nachdrücklich erhebenmögen: 1) Ausbildung der Gesammtverfassung Deutschlands im Sinneeines Bundesstaats mit Volksvertretung durch ein deutsches Parla-ment am Bundestage; 2) allgemeine Volksbewaffnung; 3) Pressfrei-heit im vollen Umfange, gemäss dem § 28 der Verfassungs-Urkunde;40 4) Aufhebung der Beschränkungen, welche gegen Vereine und