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meinsamen Wunsch hegend, den sechsten Artikel des Pariser Friedensvom 30. Mai 1814 in Erfüllung zu setzen, und von den Vorteilenüberzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung fürdie Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands und die Ruhe und5 das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereinge-kommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen und habenzu diesem Behuf ihre Gesandten und Abgeordneten am Kongressein Wien mit Vollmachten versehen, nämlich: [folgen die Namen],In Gemässheit dieses Beschlusses haben die vorstehenden
10 Bevollmächtigten nach geschehener Auswechslung ihrer richtig be-fundenen Vollmachten folgende Artikel verabredet.I. Allgemeine Bestimmungen.Art. 1. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutsch-lands mit Einschluss Ihrer Majestäten des Kaisers von Osterreich
15 und der Könige von Preussen, von Dänemark und der Niederlandeund zwar der Kaiser von Österreich [und] der König von Preussenbeide für ihre gesamten vormals zum deutschen Reiche gehörigenBesitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König derNiederlande für das Grossherzogtum Luxemburg vereinigen sich zu
20 einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heissen soll.Art. 2. Der Zweck desselben ist: Erhaltung der äusseren undinneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Un-verletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Art. 3. Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte;
25 sie verpflichten sich alle gleichmässig, die Bundesakte unverbrüch-lich zu halten.
Art. 4. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eineBundesversammlung besorgt, in welcher alle Glieder desselben durchihre Bevollmächtigten teils einzelne teils Gesammtstimmen folgender-
30 müssen, jedoch unbeschadet ihres Ranges, führen : 1) Österreich1 Stimme, 2) Preussen 1, 3) Bayern 1, 4) Sachsen 1, 5) Hannover 1,6) Württemberg 1, 7) Baden 1, 8) Kurhessen 1, 9) GrossherzogtumHessen 1, 10) Dänemark wegen Holstein 1, 11) Niederlande wegendes Grossherzogthums Luxemburg 1, 12) die grossherzoglich und
35 herzoglich-sächsischen Häuser 1, 13) Braunschweig und Nassau 1,14) Mecklenburg-Schwerin und Mccklonburg-Strelitz 1, 15) Holstein-Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg 1, 16) Hohenzollern, Lichten-stein, Reuss, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck 1, 17) .diefreien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg 1 Stimme,
40 zusammen 17 Stimmen.
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