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sonderbahren Ausschuss-Tägen gemachten Abschieden und Ver-gleichungen, auch denen darinnen bergriffenen Freyheiten gnädigbleiben zu lassen und die zu halten. Und nachdeme wir auchhey unserm inelirmahlig, besonders aber bey letztherigem Aufent-5 halt in ermeldt unserm Herzogthum öfters haben wahrnehmenund hören müssen, ob stünden sehr viele von dessen Inwohnernin Sorgen, wann uns mit der Zeit, kraft des in diesem Herzogthumeingeführten Primogenitur-Rechts und der bey dem fürstlichenHaus Würtemberg in Vim legis Pragmaticae erwachsener Compacta-10 torum, Verträgen und Erbverbrudcruugen als ncchstbercehtigtemErben dieses Ilertzogthumb und alle darzue gehörige Lande undLeufhe zufallen sollten, dass alsdann darinnen das evangelischelutherische Kirchen- und Religions-Wesen sowoblen, als auch derStatus Politicus aus Veranlassung und Gelegenheit unserer vor15 einigen Jahren vorgegangenen Religionsveränderung in grosse Ge-fahr laufen und nicht geringen Nachtheil und Schaden erduldenkönnten, und nun fast nicht zu zweifeln ist, es dörfte eine löblicheLandschaft etwa selbsten, auch in dergleichen Kümmernis, Furchtund Sorgen stehen, so fühlen wir uns in angebohrnem Sinn vor2 0 erwehnte Landschaft und Unterthancn geneigt und aus tragenderAffection gegen dieselbe gleichsam gezwungen, dieselbe als einehemahlen sehr weis und heilsamlich angeordnet und bissher auf-recht erhaltenes Corpus Repraescntativum des gesammten liebenVaterlands von dererley Vorurtheilen und Meinungen bestmög-25 liehst zu befreyen und sie dieserhalben in die behörige Ruhe zusetzen.
Allermassen wir nun auf das nach Gottes heyligem Willenjüngsthin erfolgte hochselige Ableiben des durchlauchtigsten Fürsten,Herrn Eberhart Ludwigs llerzogens zu Würtemberg und Teck etc.30 unsers freundlich vielgeliebten Herrn Vetters Liebden christfürst-licher Gedächtniss und uns dardurch erblich zugefallene Succes-sionsrecht uns nunmehro zu einer ehrsamen Landschaft, auchLand und Leuthen unsers Herzogthums aller wahren Treue undschuldigen Gehorsams gegen uns versehen, also geben wir auch3s mit nochmahliger Wiederhohl- und Beziehung auf die von Uns so-wohlen hochermeldt unsers frcundtlich vielgeliebten Herrn VettersLiebden christseligen Angedenckens noch bey dero Lebzeiten subdato Winnenthal den 28. Febr. a. c.') als auch einer löblichen Land-
') Württembergische Religionsurkunden S. 86.