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Vertrag sammt der darauf erfolgten Erklährung und andere aufgemeinen Landes- und sonderbahren Ausschuss-Tägen gemachte•Abschiede, vornehmlich diejenige, so in anno ein tausend fünfhundert fünft' und sechzig ] ), eintausend sechs hundert, neun undzwantzig 2 ) und eintausend sechs hundert zwei und fünfzig 8 ), und 5alle übrige, so zuvor als auch zu unsers hochseeligen abgelebtenHerrn Vetters Liebden Regierung und Lebzeiten aufgerichtet, welchersowohl als vorgemeldete Verträge und Abschiede von denen römi-schen Kaysern bestätiget worden, gnädiglich zu bekräftigen ; unddemnach uns ihre gehorsamste und treuhertzige Affection und be- 10ständige Devotion gegen uns, unserm fürstlichen Haus und diesemHerzogthum, und dass sie solche bishero niehrfältig, insonderheitaber bey hochermeldt unsers letzthin verstorbenen Herrn Vetters,Herzog Eberhard Ludwigs Liebden gewährter Regierung und scit-hero bis auf gegenwärtige Zeit mit würklicher That in mehr Wege 15gehorsamlichst erwiesen, genugsam bekandt, zumahlen ausserallem Zweifel stellen, sie werden dieselbe auch hinführo unab-setzlich beharren und bevorab bey jetzigem hochbcdaurlichem Zu-stand dieses unsers Hcrzogthums, indem dasselbe mit vielen hohen,fast unermesslichen Beschwerden beladen, ebenmässig ihrer unter- 20thänigsten Zusage gemäss im Werk selbsten erscheinen lassen, so
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haben wir uns auf zuvor eingenommenen genügsamen Bericht, wases mit angezogenem Tübingischcn Vertrag und Nebenabschied, auchdenen darauf erfolgten Conh'rmationen und Abschieden vor eineeigentliche Beschaffenheit, entschlossen, besagten Praelaten und ge- 2&meiner Landschaft dieses Herzogthums mehrenneideten Vertrag,Declaration und Landtagsabschiede in der Form und Maas, wiedieselbe von unsern hochgeehrten Herren Vorfordern christseeligerGedächtniss mit Ihnen verglichen, verabschiedet, confirmiret undendlich abgehandelt worden, auch wir, im Nahmen obsteht, zu 30thun verbunden sind, zu roboriren und zu bestätigen; tliun auchdieses hiemit und in Kraft dieses Briefes, gereden und versprechenhierauf bey unsern fürstlichen Würden und wahren Worten, ob-vermeldten Praelaten und Landschaft die Zeit unserer währendenRegierung bey mehr angeregtem Tübingischem Vertrag und darauf 35declarirten Articuln, darzu bey andern auf gemeinen Landes- und
') Der Landtagsabschied von 15G5 Juni 19 (Reyschei-, 2, 112).
2 ) Desgl. von 1629 Dezember 23 (ebenda 328).
3 ) Desgl. von 1652 Januar 8 (ebenda. 379).