146
auch die dahin geflehnete und sonst nit hinein gehörige mobilia,fruchten, wein, betgewandt und dergleichen, sovil daran nit ihrerkayserlichen mayestät und des heyligen reichs offnen feinden zue-ständig, sowohl von stucken, artilleria und munition die notturft,was nemblich zu Vorsehung der dem herzogen zu ihrer fürstlichen 5gnaden und ihrer in Hohentwiel befindlichen mobilien sicherer auf-enthaltung eingewilligter vöstung Hohenneuffen nötig, entweder vonder vöstung Hohentwiel oder einem andern nechstgelegenen ortihme herrn herzogen gnedigst erfolgen lassen wollen.
Retreffend die überige im herzogfhumb Württemberg gelegene 10vöstungen, desswegen besagter fürstlich württembergischer abge-ordneter in mehrangezogenen seinen memorialien anregung gethan,weil dissfahls der fridenschluss dar, als bleiben sie höchstgedachterihrer kayserlichen majestät aus erheblichen bedencken dem heyligenreich und lande Selbsten zum besten in dero handen, bis sie des 15friedens im reich genuegsamb versichert. Es erclären sich aberallerhöcbstgcdachte kayserliclie mayestät dahin, dass dero innen-behaltung dem herrn herzogen ohne alle gefährde sein und nur biszur Versicherung gemelten fridens verstanden werden, nach welchemhöchstgemelte kayserliclie majestät ihme herrn herzogen solche 20platz gleichsfahls wider abtreten und auch inmittels die darzuegehörige renten und einkommen ihme herzogen folgen lassen wollen,doch das dargegen die darauf ligende kayserlichen besatzungen vonmergedachtem herrn herzogen und dessen landschaft underhaltenwerden sollen. 25
betreffend der landschaft ratification, da werden mehrhöchst-gedachte kayserliclie mayestät bey dem actu immissionis, wie etwansolche zue handen zubringen, bedacht sein, imnassen dann höchst-gedacht kayserliclie mayestät nunmehr solche immission vorgehenund desswegen an gehörige ort ihre gemessene bevclch und in- B0struetion ausfertigen werden lassen, so besagtem D. Burckhardtenzum beschaidt zuertheilcn befohlen worden. Und verbleiben niehr-höchstgedachte kayserliclie mayestät demselben mit kayserlichengnaden gewogen.
Signatum zue Wien unter ihrer kayserlichen mayestät auf- 35gedrucktem secretinsigel den 24. Novembris anno 1637.