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Ausgewählte Urkunden zur Württembergischen Geschichte
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vor disem, also auch nunmehr ohne höchstervvehnt ihrer fürstlichengnaden herrn herzog Bernhardts zue Sachsen etc. generalissimi mitaigenen händen unterschriehencn befehlich kheiner uf das hausssoll gelassen werden, jedoch weihl wegen paw- und proviantierungder vestung etliche bauren und handwerkhsleuth Unterzeiten man 5droben vonnöthen, so khan der obriste wohl deren etliche wenigauf einmahl hinauflassen und solcher gestalt seiner bekhanten be-scheidenheit hierinnen gebrauchen, dass der vestung kein unhaildadurch zuwachsen möge.

Zue urkhund haben hochgedacht ihro fürstliche gnaden dise 10vergleichung in duplo verfertigen lassen, deren eine abschritt ihrofürstlichen gnaden mit ihren händen und fürstlichem secret be-eräftiget und dem obristen Widerlioldt gegeben, die andere aberbenambter obrister Widerholdt underschriben und ihr fürstlichengnaden eingehendigt. Signatum Bern, den 11.') Novembris anno 1637. 15

Bernhardt herzog zue Sachsen.

Der Schritt Wiederholds war mitbestimmt durch die Drohung Bernhardsvon Weimar, Württemberg im Fall der Abtretung des allein noch unbezwungenenHohentwiels zu verwüsten.

34. Kaiserliche Entschliessung wegen Rückgabe Würt- 20tembergs an Herzog Eberhard III.

1637 November 24.

Nach gleichzeitigen Abschriften im kgl. Staatsarchiv zu Stuttgart. — Abdruck

Sattler 7, Beil. 54.

Der römischen kayserlichen auch zue Hungarn und Böheimb 25königlichen mayestät, unserm allergnädigsten herrn, ist in under-thenigkeit referirt und vorgetragen worden, was auf dero ertheiltekayserliche resolution unterm dato den 9. dises zue end laufendenmonats Novembris die reconciliation und restitution herrn herzogenEberhards zue Württemberg betreffend deroselben rath D. Andreas 30Burckhardt für ein Originalgewalt sub dato Strassburg den 27. mo-natstag Octobris jüngsthin wegen allerunderthenigster aeeeptationder von weiland in gott allerseeligst ruhenden kaiserlichen mayestätFerdinandi des andern höchst löblichister gedächtnus auf des chur-türstlichen collegii in puncto amnistiae und in specie besagtes 35

») Alten Stils.