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Ausgewählte Urkunden zur Württembergischen Geschichte
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andere weg des hauses Württemberg- interesse dermassen in achtgenommen werde, damit die von herzog Eberhardten alberaith be-willigte traetaten und cessionen der geistlichen güetter, als auchanderer aembter möchten erhalten und in allgemeinen friden zue5 dem fürstlichen haus Württemberg besten der gelegenheit undmügliehkheit nach möge gesueclit werden und vomemblich dahingedacht sein, wie der herzog wiederumb von dem feinde zue derevangelischen seithen und diser parthey gezogen werden möge.

4. Hingegen hat der obriste und commendant ihro fürstlicher10 gnaden das haus und vestung mit allem befindlichen vorrath, beedes

an vivres, munition und artillerie, laut darüber ihr fürstlicher gnadennbergebenen inventarii vollkhommenlich eingeraumbt, als dass die-selbe nicht allein mit gedachter vestung und allen, was darinnenan vivres und munition und artillery befindlich und was sonsten15 darzue gehörig, sondern auch mit der guarnison jederzeit dispo-nieren, die darinn ligende völckher endern, verringern und ver-sterekhen, auch mit allem jederzeit handeln und walten mögen,wie es ihro gnädigst wird gefallen.

5. Soll der obrist Widcrholdt als commendant auf gedachter20 vestung verbleiben, dahin er vorhin mehrgedacht ihre fürstliche

gnaden samt der guarnison eyd und pfticht geleist, allein von ihrofürstlichen gnaden und dero gnädigen bevehl zue despendiren.

6. Haben ihr fürstliche gnaden ihme eine absonderliche be-stallung unter ebenmässigem dato gegeben.

5 7. Es versprechen auch ihre fürstliche gnaden gedachten

obristen keinesmahls in kriegs- oder fridenszeiten zu verlassen,sondern seiner allezeit in allen gnaden eingedenk zue sein.

8. Hingegen halten ihre fürstliche gnaden ihr alle weege vor,das hauss bis zu einem allgemeinen friden und so lang, bis ihre

^0 völlige erstattung der uncosten, so ihr fürstliche gnaden auf dasHohen Twyhl angewendet und noch ferners anwenden möchten,sowohl anderer forderung, die sie an den herzog von Württembergfür sich und dero armee als obergcneral zue praetendieren, einbenüegen beschehe.

Oft

9. Im übrigen lassen ihr fürstliche gnaden es wegen der be-wahrung der vestung bey der alten Ordnung des herzogs vonWürttemberg, davon der obriste Widerholdt ihr fürstlichen gnadenei ne abschrift mit ehistem zu überschicken, verbleiben, dass nenib-lich gleichwie ohne des herzogs von Würtemberg schriftliche ordre