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Demnach auch fürs scchszehent ein notturft sein will disewohlangefangene zusamensetzung dem gemeinen wcsen zu gutemje lenger je mehr zu Sterken, ist in einem sonderbar underschriebenennebenmcmorial, so sich mit dato diss briefs vergleicht, vcrabschiedtr > worden, mit welchen chur-, fürsten, stenden und stetten und wiemit ihnen zu tractiren sein würd'), dabei es dann disfals ver-bleiben thut.
Zum siebenzehcnden, da es sich begebe (das gott gnediglichverhüten wolle) das einer aus uns verainten innerhalb wehrender
1" Vereinzeit aus disem leben abgefordert würde, ist geschlossen, dasnichts destoweniger die überlebende des andern erben gleichergestalt mit allen trewen meinen und mit dem oder denselben dieseverain vorgcmeldte zeit aushalten, auch die erben oder ire curatoresdarzu gleichsfals verschrieben und verbunden seyn sollen.
15 Endlichen da einer aus den verainigten stenden künftig mehr
land und leuth, recht und gerechtigkeiten im heyligen reich teutschernation überkeme und solche mit in dise verainigung begrieffenhaben wolte, so ist abgeredt, das berürter stand derselben halbdes reichs matrieul nach angeschlagen werde und was ihme daran
20 zukompt so vil es bis uf die zeit, da die land in diese verständ-nus kommen, und nach gelegenheit des in der cassa vorhandenenvorrafhs für seine quotain proportionaliter austrägt, erlegen soll.
Solches alles haben wir nachbenanntc chur-, fürsten und steiideuns mit einander vor uns, unsere erben und nachkommen, wie ob-
25 gedacht, zu halten und zu handhaben bey unsern fürstlichen ehren,
würden und wahren worten, auch bey gutem trauen und an ayds
statt einander versprochen und zugesagt trewlicb und ohne gefehrde.
Dessen zu urkund haben wir diese vergleichung mit unsern
aignen banden underschrieben und unseren secreten bekreftiget,
* auch jedem linierten eine zugestelt. Actum Ahausscn den viertennionatstag Maji 2 ), anno etc., eintausend sechshundert und achten.Friderich pf. churfiirst. Philips Ludwig Christian marggraf zu
pfaltzgrave etc. Brandenburg m pp.
Joachim Ernst marg- Johann Friderich Georg Frid. in.
5 graf zu Branden- herzog zu Württem- zu Baden etc. nipp.bürg etc. mpp. berg mpp.
l ) Die Unierten bezeichneten darin diejenigen evangelischen Stände, dieJeder von ihnen zum Beitritt veranlassen sollte.-) Alten Stils.