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Darbey dan sonderlich bedingt, das, wann einer oder der anderwider die nnion bandelte oder aueb sonsten sieb gebrechen, sodiese verain berürten, begeben, solches allein vor den mitverainig-ten gethaidinget und von ihnen geschlichtet werden soll ui nach-
5 volgende mass, dass gleichfalls fürs erste durch ein oder zweyender mitverainigten stend, die der beschwerte theil zu benennen, diegute versucht, do aber solche nit statt finden würde, soll es demin der beylag speeificirten und von den unirten underschnebenenprocess gemess damit gehalten werden.
lü Sonderlich sollen und wollen wir zum vierten in sachen, so
teutscher chur-, fürsten und stend freyheit und hochhebt, wie auchder evangelischen stend uf dem letzten reichstag vorgetragenegravamina belangt, sovil deren der chur-, fürsten und stend frey-heiten und des heyligen reichs constitutionibus abbruchig seyn
15 wollen, sowohl bey reichs- und kraysversamblungen, als auchsonsten nit allein gute vertrauliche correspondenz haben undhalten, sondern dass dieselbe würklichen vortgesetzt und der-maleinst erörtert werden, uns angelegen sein lassen, auch bemuhen,andere evangelische stend zu gleichmessiger verstendnuss darein zu
20 vermögen.
Zum fünften ist auch abgeredt und verglichen, das dise ver-treuliche verain nicht hindern soll, das in etlichen religionspunktenungleicher verstand sein möchte, sondern ungeachtet derselbendiese verstendnus in gutem bestand und wesen verbleiben und
25 gehalten werden soll. Desswegen wir dan auch allerseits bey denunserigen verhüten und nit gestatten sollen, dass in hüchern oderuf der canzel unbesebeidenheit oder falsche uflagen wider denandern theil gebraucht oder sonsten zu einigem unfriden ursacbgegeben werde, doch den theologis unverwehrt thesin und antithesin
3 0 mit gottes wort zu bestetigen und zu widerlegen.
Im fall fürs sechste einer under uns oder unsern underthanenmit feindlichem gewalt angegrieffen und do einem sowohl itzigerUnruhe halber, als allen andern von einigem, der sey wer er wöll,wider recht und unbillicher weis zugesetzt werden solt und wir
3 5 einiges Überzugs ingesambt oder ein jeder ansonderbeit zu befahren,soll alsdan dem gefehrten und beleidigten uf sein anmahnen vonden übrigen mitunirten aus der gesampten anlag, desswegen mansonderbarlicb verglichen, zugesprungen und geholfen werden, nach-dem es die notturft erfordern wurd und man sich gleichs falls in
4 « gedachtem nebenabschied vereiniget. Wofern nun die sachen ganz