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Ausgewählte Urkunden zur Württembergischen Geschichte
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Beschehen und geben auf unserm kaiser Rudolfs etc. kunig-clichen schloss zu Prag den vierundzwaintzigisten tag des monatsJanuary nach Christi Jhesu unsers lieben herrn und seligniachersgebuerdt im funftzehenhundert und neunundneuntzigisten, unsererreiche des Römischen im drey und zwainzigisten, des Hungerischenim sechs und zwainzigisten und des Behaimbischen auch im dreyund zwaintzigisten jaren.

Rudolf sscrp. Friderich propria sscrp.

32. Uni ons vertrag.

1608 Mai 14. 10

Nach dem Original im Kgl. Staatsarchive zu Stuttgart. — Abdruck: Sattler G,

Beil. 4.

In dem nahmen der heyligen und unthcilbarn dreyfaltigkeit,amen, thun kund und bekennen wir zu end underschriebene chur-,fürsten und stend des heyligen römischen reichs für uns, unsere 1&erben und nachkommen gegen jedermenniglich, wiewol im heyligenreich teutscher nation unserm geliebten Vaterland aus sonderergetreuer vorsorg unserer geliebten vorfahren ein allgemeiner landt-frid und einigkeit ganz wolmeinlich beschlossen, ufgerichtet unddergestalt ausgekündiget, das ihme menniglich an gleich und recht 20benügen, auch alle thätlichkeiten verpleiben und underlassen werden,und, da von jemand, wer der auch were, darwider etwas für-genohmen und gehandlet werden solte, wider solchen unbefugtengewalt und betrangnuss, die stend des heyligen römischen reichsmit den crais- und executionshülfen einander würklichen beyzu- 2&springen und die band zu raichen schuldig sein sollen, dieweilaber solche des heyligen reichs abschied und zuvoraus die darüberverfaste executionsordnung zum theil in beschwerlichen missverstandgezogen, zum theil aber und von vielen durch feindliche und thät-liche handlungen überschritten und in mehr weg darwider frevent- 30lieh gehandlet würd, also das man sich fast keiner bestendigenhülf mehr zugetrösten hat, wie dan nun viel jar lang die beschwertegehorsame stend solche hülf den reichsconstitutionibus stracks zu-wider, wie embsig und viel sie auch darumb angehalten, nit erlangenkönnen, sondern dieselbe von einem reichs-, crays- und deputations- 3S>tag zum andern verschoben und über das die leuf sich mehr als