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GOETHE'S FARBENLEHRE
fassend, und in drei Teile, einen didaktischen, einen polemischen,und einen historischen zerfallend.
Im ersten, didaktischen Teile der Farbenlehre führt Goethezunächst aus, daß es drei Klassen Farben gebe: 1. die physio-logischen, unaufhaltsam flüchtigen; II. die physikalischen, vorüber-gehend vergänglichen; III. die chemischen, dauernd festhaltenden. 1
I. Die physiologischen Farben sind das Fundament derganzen Farbenlehre, da sie auf einer spezifischen Lebenstätig-keit des Auges beruhen, angehörend diesem Organe, »das seinDasein dem Lichte zu verdanken hat": Denn, — so sagt Goethein großartiger Vorausahnung der späteren Entwickelungstheorie —,„aus gleichgiltigen tierischen Hilfsorganen ruft sich das Licht einOrgan hervor, das seines gleichen werde", wie dies die Worteeines alten Mystikers andeuten, die da lauten:
„Wär' nicht das Auge sonnenhaft,
Wie könnten wir das Licht erblicken!
Lebt' nicht in uns des Gottes eigne Kraft,
Wie könnt' uns Göttliches entzücken?" 2
Die subjektiven Farbenerscheinungen sind nach Goetheganz verschieden von jenen pathologischen Phänomenen,mit denen sie die wissenschaftliche Medizin der damaligenZeit noch identifizierte, die er selbst jedoch schon richtigdeutete, und betreff gewisser Einzelheiten, die z. B. die Farben-blindheit betrafen, zuerst völlig zutreffend erklärte. Die sub-jektiven Farbenerscheinungen treten aber auch nicht zufälligund regellos auf, wie man bis dahin allgemein vorauszusetzenpflegte, sie gehorchen vielmehr ganz bestimmten Gesetzen.Um dies einzusehen, braucht man sich zunächst nur der ein-fachsten Fälle zu erinnern, bei denen allein die Gegensätze
1 „Farbenlehre", Bd. I, Vorrede S. 33 ff.
2 „Farbenlehre", Bd. I, Vorrede S. 31. Den Inhalt dieses Spruchesentnahm Goethe den „Enneaden" des Plotinos; er stammt aber ursprüng-lich von Piaton her (s. meine Mitteilung im „Goethe-Jahrbuche" 1894,Bd. XV, S. 267).