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[1] (1906)
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122
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122 ZUR GESCHICHTE DER KÄLTEMISCHUNGEN

Kälteapparate gegeben werden. Erinnert sei jedoch daran, daßProcope Couteaux, Limonadier zu Paris, 1660 zuerst gewerbs-mäßig gefrorene Limonaden und Fruchtsäfte feilhielt und dabeiso gute Geschäfte machte, daß 1676 schon 250 Meister derKunst »des glaces de fruits et de fleurs" in eine Innung auf-genommen werden konnten; eine tägliche Anfertigung solcherWaren, auch außerhalb der Sommerzeit, wagte aber erst 1750Dubuisson, ein Oeschäftsnachfolger Procope's, da bis dahindie Vorurteile des großen Publikums, und namentlich auch derÄrzte, unüberwindlich gewesen waren.

Wie vorhin erwähnt, hat man bisher allgemein dem BlasiusVillafranca (1550) die erste Mitteilung über die künstlicheAbkühlung durch Salpeter zugeschrieben, und es erübrigt nochdie Frage, auf welche Weise denn wohl sein Zeitalter zurKenntnis jener Erscheinung gelangt sei? Nach Aldrovandi'sMitteilungen, die allerdings der Klarheit ermangeln, soll dasAbkühlen von Wasser mittels »Salz" an den Küsten des Mittel-meeres seit langem bekannt und üblich gewesen sein, undMonardus (1493 bis 1578) behauptet sogar, die Kühlung mittelsSalpeter, die er vom ärztlichen Standpunkte aus als gefährlichund ungesund bezeichnet, sei von durstgequälten Galeeren-sklaven erfunden worden. Wenn nun auch nicht als Erfinder,so wird man diese Unglücklichen doch recht wohl als Verbreitereines Verfahrens ansehen dürfen, dessen Ursprung dann allerWahrscheinlichkeit nach im Oriente zu suchen ist. In dieserHinsicht möchte ich auf eine bisher nicht genügend beachteteStelle in der »Geschichte der Ärzte" des gelehrten arabischenSchriftstellers Ibn-Abi-Usaibia aufmerksam machen, der 1203bis 1269 lebte. 1 Der Autor spricht daselbst über die Darstellungdes Eises, von der er zwei Methoden anführt: die eine, die sichsichtlich auf antike Reminiszenzen über die kühlende Kraft ge-wisser Pflanzen und des Essigs gründet,-' lautet, der Angabe

1 In A. Müllers Textausgabe steht diese Stelle 1, 82. - S. z. B.

bei Plinius, lib. 24, cap. 72 u. 99; lib. 2, cap. 49.