Die Homöopathie. Homöopathische Arzneikraft.
Im §. 1 (Seite A 25) ist die Herstellung der Essenz aus saftreichenPflanzen gelehrt, deren Saft mit gleichen Theilen Weingeist gemischtwird. Die Essenz aus den nach §. 2 (Seite A 25) zu behandelndenPflanzen lässt sich nicht durch Auspressen des Saftes herstellen, ohnedie zuvor zerstossene Pflanze etc. mit Weingeist anzufeuchten, um denverdickten Saft zu verflüssigen. Hahnemann schlug einen Mittelwegin diesem Falle ein, da er derartige Pflanzen nicht wie trockene Sub-stanzen digeriren wollte.
Diejenigen Pflanzen, welche nach §. 3 (Seite A 26 ; behandelt wer-den, enthalten meist viel zähen Schleim. Ihre Behandlungsweise nähertsich der Herstellung der Tincturen. §. 4 (Seite A 27) lehrt die Her-stellung der Tincturen aus Droguen etc. Dieselben müssen nur grobgepulvert werden, und nur für einzelne Mittel gilt die an betreffenderStelle in der zweiten Abtheilung gegebene Vorschrift des Feinpulverns.Letzteres ist namentlich bei den hornigen Substanzen, wie Ignatia, Nuxvomica etc., der Fall.
Die Ueberführung der Essenzen und Tincturen in den molecularverfeinerten Zustand geschieht durch das sogenannte Potenziren, eineManipulation, welche getreu im Sinne Hahnemann's ausgeführt wird.Durch das Potenziren (S. A 15 u. ff.) werden die Arzneimolecüle in demindifferenten Stoffe (Weingeist etc.) aufgelöst und dadurch erst fähiggemacht, vom Organismus vollständig resorbirt zu werden. Der vonHahnemann der Mathematik entlehnte Ausdruck »Potenz« lässt an undfür sich schon annehmen, dass das Potenziren nach einer bestimmtenmathematischen Regel ausgeführt werden müsse, der eine concrete Ein-heit als Basis dient. Diese Einheit nennt er Arzneikraft, und esist keineswegs absichtslos von ihm gewesen, dass er die Potenzen derReihe nach mit 7ioo> Vio-ooo, 7i>ooo-ooo etc. bezeichnet und auf dieseWeise genau den Gehalt au Arzneikraft angiebt, welchen die be-treffende Potenz hat. Mit der numerischen Bestimmung des Constantenan der Stelle der vagen Angaben hinsichtlich des wirklichen Gehaltsist eine reelle Basis geschaffen.
Der ausgepresste Saft einer Pflanze, die Drogue, daschemische oder pharm a ceutische Präpara t etc. ist fürHahnemann der Grundstoff, die Einheit einer Arzneikraft.Lie erste Centesimalpotenz muss stets ein mathematisches Hunderttheildieser Einheit enthalten, die erste Decimalpotenz ein Zehntheil. Diesernicht blos von Hahnemann, sondern auch von den Begründernder Decimal s cal a aufgestellte Grundsatz ist im Laufe der Jahre bei^ ici en, die sich mit der homöopathischen Pharmacie beschäftigten, wieder