Die Homöopathie.
gebildeter Phamaceuten zu beanspruchen. Unbenommen bleibt es immer-hin jedem Praktiker, in gegebenem Falle aus der Noth eine Tugend zumachen. Der Drang und Zwang der Umstände hat es also neuerdingsnöthig gemacht, eine homöopathische Pbarmacopüe wesentlich für dieFachgenossen zu verfassen.
Hiernächst nun folgende Erörterungen:
Zu den pharmaceutischen und zu den pharmaceutisch-chemischenPräparaten, welche ausschliesslich der Homöopathie angehören, wird indem vorliegenden Werke die Originalvorschrift des Prüfers gegeben.Nur das nach dieser Vorschrift bereitete Präparat ist zu verwenden undkein anderes, wenn auch vielleicht nach scheinbar besseren Kegelnneuerer Pliarmacopöen bereitetes. Die genannten Vorschriften werdenhier in bündiger Kürze gegeben, mit Vermeidung aller ursprünglichen,oft sehr weitschweifigen Beschreibungen der chemischen Vorgänge. Dergeübte Pharmaceut ist mit diesen Elementen vollkommen vertraut, erhält sich streng an die Vorschrift und entgeht dergestalt dem Irrthumeund dem Missgriffe. So wenden wir, um nur ein Beispiel anzugeben,als Mercurius solubilis Hahnemann's, das vollständig ausgefälltegrauschwarze Quecksilberpräparat an, nicht das partiell präcipitirte,sammetschwarze der officiellen Pliarmacopöen, denn mit ersterem sinddie Prüfungen angestellt worden.
Für Herstellung der chemischen Präparate sind hier keine Vor-schriften gegeben worden. Die in steter Ausbildung begriffenen chemi-schen Fabriken arbeiten meistens mit einer solchen Sorgfalt, dass es demPharmaceuten möglich ist, seine Präparate aus ihnen zu beziehen, so-gar gleichmässiger und wohlfeiler, als er sie sich selbst herzustellenvermag. Erscheint ihm dies aus irgend einem Grunde nicht rathsam, sogiebt ihm jedes grössere Handbuch der Chemie genügende Auskunft,wie er dieselben anzufertigen und wie er eventuell das bezogene Prä-parat auf seine Reinheit zu prüfen hat.
Die Anfertigung solcher Präparate, bei welchen die übrigen in einerOfficin vorräthigen Medicamente irgendwie beeinträchtigt werden können,muss selbstverständlich in aparten, für diesen Zweck bestimmten Räumenerfolgen. Wir weisen im Kapitel »Räumlichkeiten« darauf hin.
Zur Herstellung der Essenzen aus frischen Pflanzen sind in derAbth. D. (Seite A 14) und in der Abtli. F. (§. 1—3, Seite A 24—27) aus-führliche Vorschriften gegeben. Streng sind dabei die Hahnemann'-schen Regeln beobachtet worden, und nur bei einzelnen wenigen Mittelnhaben unwesentliche Abweichungen stattgefunden, indessen nicht ohneEinverständniss mit competenten homöopathischen Praktikern.