schreitet, so ist die obige wässrige Extraktlösung mit dem gleichenVolumen Wasser zu verdünnen und mit 25 cm :s dieser verdünntenLösung eine nochmalige Bestimmung auszuführen. Die hierbei ge-fundene Zuckermenge muss natürlich mit 32 (statt wie vorher mit 16)multipliziert werden.
Für die Bestimmung gewisser Stoffe, wie Santonin etc., werdenbei den einzelnen Präparaten besondere Vorschriften angegeben werden.
§ 21.
Die Farbe der Essenzen, Tinkturen und Verdünnungen.
Die Farbe der Essenzen, Tinkturen und Verdünnungen wird inder Weise festgestellt, dass die betreffenden Flüssigkeiten in Glas-kästchen gefüllt werden, welche aus parallelen Spiegelglasplatten zu-sammengesetzt sind und 10 mm tief, 40 mm breit und 60 mm hoch sind.Die Farbe wird bei hellem Tageslicht beobachtet, indem die Kästenvor ein Stück weissen Karton oder Schreibpapier gestellt werden unddurch die 10 mm dicke Flüssigkeitsschicht hindurchgesehen wird. Solldie Farbe einer Flüssigkeit mit derjenigen einer anderen verglichenwerden (z. B. bei der kolorimetrischen Bestimmung der Safrantinkturen),so dient hierzu ein Eggertzsches Dunkelkästchen 1 ) und zwei dazugehörende Glasröhren aus farblosem, blasenfreien Glase, welche ca.12 mm weit und 200 mm lang und auf der einen Seite rund zu-geschmolzen sind. Eine Einteilung wie die eigentlichen EggertzschenKohlenstoffrohre brauchen diese Glasröhren nicht zu haben. Zum Ver-gleich wird die eine Glasröhre zu etwa 3 /4 mit der zu prüfenden Flüssig-keit gefüllt, in die andere Glasröhre ein genau gemessenes Volumendestilliertes Wasser gegeben und das Wasser so lange tropfenweiseunter Umschütteln mit der concentrierten Vergleichsflüssigkeit (bei Safraneine 1 % ige Kaliumdichromatlösung) versetzt, bis beim Betrachten imDunkelkästchen die beiden Flüssigkeiten die gleiche Farbe zeigen.Aus dem Verbrauch der concentrierten Vergleichsflüssigkeit lässt sichdann leicht der Verdünnungsgrad berechnen, welcher in der Farbemit der zu prüfenden Flüssigkeit übereinstimmt.
t) Chemiker-Zeitung, 1899, pag. 477.