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Aus der verbrauchten Menge Normal-Salzsäure ist die in 20 GrammTinktur oder Essenz enthaltene Menge Alkalo'id zu berechnen, die mit5 multipliziert den Prozentgehalt der Tinktur oder Essenz ergiebt.
§ 19.
Wasserunlöslicher Rückstand in den Extraktrückständen der nach§ 1—3 hergestellten Essenzen.
25 Gramm Essenz werden auf dem Wasserbade eingedampft undkurze Zeit im Glycerintrockenschrank bei 105° getrocknet. Der Rück-stand wird in der Kälte mit Wasser aufgeweicht und angerieben unddurch ein genau gewogenes Filter filtriert und mit Wasser ausgewaschen.Das Filter wird alsdann getrocknet und gewogen. Der unlöslicheRückstand ist auf 100 Teile Extraktrückstand der Tinktur zu be-rechnen.
§ 20.
Gehalt der nach § 1—3 hergestellten Essenzen an reduzierendenSubstanzen ausgedrückt als Traubenzucker.
Die bei der Bestimmung des wasserunlöslichen Rückstandes er-haltene wässrige Extraktlösung wird auf 100 cm 3 aufgefüllt. Alsdannwerden 30 cm 3 einer Lösung, welche 69,2 Gramm Kupfersulfat imLiter gelöst enthält, mit 30 cm 3 einer Lösung, welche 250 GrammKalihydrat und 346 Gramm Kaliumnatriumtartrat im Liter gelöst ent-hält, gemischt, die Mischung zum Sieden gebracht und 25 cm 3 obigerExtraktlösung hinzugefügt. Nach einmaligem Aufkochen wird dieFlüssigkeit durch ein genau gewogenes Asbestfilterröhrchen unter Zu-hilfenahme der Luftpumpe abfiltriert, das Filterröhrchen erst mit Wasser,dann mit Alkohol und zuletzt mit Aether ausgewaschen und eine Viertel-stunde lang im Glycerintrockenschrank bei 105° getrocknet. Nachdem Erkalten wird das Filterröhrchen gewogen, die hierbei gefundeneMenge Kupferoxydul mit 0,888 multipliziert und mit Hülfe der Allihn-schen Tabelle die dieser so erhaltenen Kupfermenge entsprechendeMenge Traubenzucker berechnet. Dieselbe wird mit 16 multipliziertund durch die in 100 Teilen Essenz enthaltene Extraktmenge dividiert.Wenn die erhaltene Kupfer oxydulmenge das Gewicht von 0,522 über-