2. Allgemeine Methoden zur Untersuchung der Yerreibungen,
§ 22.
1. Die vorschriftsmässige Anfertigung- der Yerreibungen wird durchdie Prüfung mit der Lupe und eventuell mit dem Mikroskop kontrolliert.Es dürfen hierbei gröbere Partikelchen nicht zu erkennen sein.
2. Bei den Yerreibungen von solchen Stoffen, welche in über-sättigten Lösungen Rekrystallisations-Erscheinungen hervorzurufen imstände sind 1 ), können diese letzteren Erscheinungen zur Prüfung aufdie vorschriftsmässige Anfertigung benutzt werden, da sie noch durchganz geringe Mengen der 5. bis 9. Decimalverreibung eintreten.
Die Ausführung dieser Prüfungen ist folgende:
§ 23.
Herstellung der übersättigten Lösungen.
Die abgewogene Substanz wird mit der für jeden Stoff besondersangegebenen Menge Wasser in einen Erlenmeyerschen Kolben ge-than und letzterer mit einer kleinen Krystallisierschale überdeckt.Die Lösung wird in dem bedeckten Kolben durch Einstellen in kochendesWasser oder durch Erhitzen über freier Flamme bewirkt. Nach voll-kommen beendigter Lösung bleibt der Kolben noch 5—10 Minuten iuder Wärme stehen und soll dann langsam an der Luft erkalten.
§ 24.
Stoffe, deren übersättigte Lösungen bei Berührung mit einem iso-morphen Krystall durch die ganze Masse erstarren.
Mit einer kleinen Pipette werden vorsichtig einige Tropfen derübersättigten Lösung herausgenommen und einzeln auf eine Glasplattegesetzt. Darauf wird mit einem kleinen vorher ausgeglühten, aberwieder vollkommen erkalteten Platinspatelchen eine kleine Probe (etwawie ein Stecknadelknopf gross) von der zu prüfenden Verreibung ge-nommen und in einen auf der Glasplatte befindlichen Tropfen der über-
i) Vergl. Ostwald, Zeitschr. f. physikal. Chemie 1897, p. 289—330, und Allg.homöop. Zeitg., Bd. 134. No. 21—26.