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Deutsches homöopathisches Arzneibuch : Aufzählung und Beschreibung der homöopathischen Arzneimittel nebst Vorschrift für ihre Bereitung, Prüfung und Wertbestimmung
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ausdrücklich vorschreibt. Die Pflanze wird eingesammelt, nachdemdas Wetter vorher sonnig und trocken gewesen und der Morgentauabgetrocknet ist. Die gesammelten Exemplare dürfen beim Einsam-meln nicht fest zusammenliegen und müssen schnell verarbeitet werden,damit sie ihre volle, unveränderte Kraft behalten.

2. Frische Pflanzenteile.

Dieselben Grundsätze gelten für Einsammlung der frischen Pflanzen-teile :

a) die Früchte und Samen werden im völlig reifen Zustandegesammelt (falls nicht unreife vorgeschrieben sind);

b) die Hölzer werden vor Eintritt des Frühjahrs, ehe sich dieBaumknospen entwickeln, eingesammelt;

c) das Kraut wird oberhalb der Wurzelblätter abgeschnitten;

d) die Ein den werden gesammelt:

a) von harzigen Bäumen und Sträuchern bei oder vor Ent-wicklung der Blätter;ß) von nichtharzigen im Herbst;

e) die Wurzel wird zu der bei dem betreffenden Mittel angegebenenZeit gegraben oder, sofern dieselbe nicht genannt ist:

a) von einjährigen Pflanzen vor Reife der Samen;

ß) von zweijährigen Pflanzen im Frühling des zweiten Jahres;

-f) von perennierenden Pflanzen im Herbst;

f) als Zweigspitzen werden die Triebe des gegenwärtigen Jahresbenutzt.

3. Drogen, Metalle, Mineralien, Chemikalien etc.

Die Drogen, Mineralien, Chemikalien etc. werden vor ihrer Ver-wendung zu homöopathischen Zwecken auf ihre Echtheit und Rein-heit nach bekannten Regeln untersucht.

Zur Anfertigung der pharmazeutisch-chemischen Präparate wirdbei dem betreffenden Mittel die nötige Vorschrift gegeben.