4. Streukiigelchen.
Die Streukügelclien werden aus reinstem Rohrzucker bereitet,müssen in destiliertem Wasser klar löslich sein und werden in folgen-den Grössen als homöopathische Arzneiträger verwandt:
c©
©
1
wiegt
Stiick 1 Milligramm; 1000
Stiick
wiegen
1 Gram
99
99
2
99
„ 2 „ 500
99
99
1
99
99
99
3
99
„ 4 „ 250
99
99
1
99
99
99
4
99
„ 5 „ 200
99
99
1
99
99
99
5
99
„ 1 Centigramm; 100
99
99
1
99
99
99
6
„
» 4 „ 25
99
99
1
99
5?
99
7
99
„ 1 Decigramm; 10
99
99
1
99
99
99
8
99
» 2 „ 5
^9
99
1
99
99
99
9
99
„ 33 Centigramm; 3
99
99
1
n
99
99
10
99
„ 5 Decigramm; 2
n
59
1
55
Die gewöhnlich geb
auchte Grösse ist No. 3.
C. Die Beschaffung der Arzneistoffe.
1. Frische Pflanzen.
Für die Zeit in welcher die frische Pflanze einzusammeln ist, giltdie bei dem betreffenden Mittel angegebene Vorschrift. Fehlt letztere,so ist anzunehmen, dass sie in derjenigen Jahreszeit vom Prüfer ge-sammelt wurde, wo ihr medizinischer Wert am bedeutendsten ist:
a. narkotische Pflanzen während der Blüte;
b. die übrigen kurz vor oder bei beginnender Blüte.
Nur gesunde, kräftig entwickelte, tadellose, von Staub und Raupen-gespinsten freie Pflanzen, welche wild an einem Orte wachsen, der ihreEntwicklung thunlichst begünstigt, werden eingesammelt. Kulturpflanzenwerden nur in den Fällen angewandt, wo der Prüfer deren Benutzung