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Deutsches homöopathisches Arzneibuch : Aufzählung und Beschreibung der homöopathischen Arzneimittel nebst Vorschrift für ihre Bereitung, Prüfung und Wertbestimmung
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15
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4. Streukiigelchen.

Die Streukügelclien werden aus reinstem Rohrzucker bereitet,müssen in destiliertem Wasser klar löslich sein und werden in folgen-den Grössen als homöopathische Arzneiträger verwandt:

c©

©

1

wiegt

Stiick 1 Milligramm; 1000

Stiick

wiegen

1 Gram

99

99

2

99

2 500

99

99

1

99

99

99

3

99

4 250

99

99

1

99

99

99

4

99

5 200

99

99

1

99

99

99

5

99

1 Centigramm; 100

99

99

1

99

99

99

6

» 4 25

99

99

1

99

5?

99

7

99

1 Decigramm; 10

99

99

1

99

99

99

8

99

» 2 5

^9

99

1

99

99

99

9

99

33 Centigramm; 3

99

99

1

n

99

99

10

99

5 Decigramm; 2

n

59

1

55

Die gewöhnlich geb

auchte Grösse ist No. 3.

C. Die Beschaffung der Arzneistoffe.

1. Frische Pflanzen.

Für die Zeit in welcher die frische Pflanze einzusammeln ist, giltdie bei dem betreffenden Mittel angegebene Vorschrift. Fehlt letztere,so ist anzunehmen, dass sie in derjenigen Jahreszeit vom Prüfer ge-sammelt wurde, wo ihr medizinischer Wert am bedeutendsten ist:

a. narkotische Pflanzen während der Blüte;

b. die übrigen kurz vor oder bei beginnender Blüte.

Nur gesunde, kräftig entwickelte, tadellose, von Staub und Raupen-gespinsten freie Pflanzen, welche wild an einem Orte wachsen, der ihreEntwicklung thunlichst begünstigt, werden eingesammelt. Kulturpflanzenwerden nur in den Fällen angewandt, wo der Prüfer deren Benutzung