886 Des klu gen und Rech tS- verst ündige n Haus-Vatters
die Hengste auf der Weide ablauffen/ des Fressens ent- mand überrennet haben, v. §.z. ibiczue. ^nZei.SiSckve;.behren / die Stutten zusammen stöbern / mehr und öffrer/ Ink. »6I.. ^uil. öc 8. §. i. ff. eoö. wiewohlen sich
als ihrer Leibs Beschaffenheit Mich ist / springen: sich derjenige / der sich in einen verschlossenen Ort gewaget/
auch dadurch so ruwiren/dMe hernach umsonst/ ohne und solchen Pserden zu nahe getretten ist / selbsten die
Würckung springen / endlich der Stutterey gar nichts Schulde beyzumessen hat/ v. 1.1i. pr.ff. scl l.. ^czuil.
nütze werden/dasGestcht verliehren/krumm und lahm .^^
dahin hincken oder stortzen. So siehet man aus dieser ei- §. 2. idi: »An die Stutte wohl riechen
nigen dritten Ursache / wie so gar wenig gutes man auf zu lassen.
nuntawdNW
wohl durch das Schlagen der Stutten/ als durch eigenes , f ^ ringend ist / /wuor. probl. lcci. 7. L. v^omm no.Übernehmen in der Venere, zu Schanden kommt / und li quscjrup.psuper. tec. ckcscur, ub^Lrus^Ite-man allezeit einen neuen Bescheller über das andere Jahr A"? -5^^ ^ ? cmrum zppecere ulurpsvic,)anschaffen niüste / wo wollte man Geld genug / und in ge- geschiehet es offmimen / daß d,e Pferd / wann sie an-köriaer Anzahl gute Bescheller hernehmen. So bleibet Are riechen / zu schreyen oder zu mehren ansahen /zwei-es dann dabey / das Bestellen aus der Hand ist best ^6 sich dann die Fuhrleut / grossen ^astrvagcnftr a s das fre>?e iLinlanffen. Wann aber das Ge- »n engen XVegen begriffen zu Nutz machen konnmstütce sogar wild wäre/ daß sich die Stutten unmöglich K dieses gAbene Zeichen (vor^mlich wann sie keinefangen oder bändigen liesse/man könnte auch/wann bald ^Leyde sehen/um wel-
da / bald dort ein Bescheller zu Schaden gieng / gleich .
wieder andere haben / so mögte das freye Einlauffen noch Mhalrensollen / biß die entgegen - ge. ommene Wagen
hingehen / ja die Noth würde wohl rathen / was die freye sind / ^amit sie mchr / m Unteriallung dessen / her-
W!.i nickt kaben könnte. nachmalen in gro e Verdrußlichkeuen gerathen mogm,
Wahl nichtyavenronnre. AusenthaltundVerzögerung/ auch off-
termalcn mir grosser Gefahr des Umwerffens/ erst her-^ nach einander ausweichen/oder wohl gar abladen müssen:
Hci Lav. 8. welches dann ohne Zancken nicht leicht beschehm kan.
Sonsten pfiegen dieLuhrleuth/so sie in dergleichen en^SWAAsander Geschickltchkeit und Erfahrenheit xcn- und HHhl^N?egen begriffen / mit der Peitschender zur Stuceere? bestellten Gruttenmcifter oder Geissel einander einZeichen zu geben / damitsic beysL«« gelegen / und wie selbige durch «hre Geschicklich- Zeiten einander ausweichen können / so / daß derjenige/keit und Fleiß ihrer Herschafft nutzen / hingegen durch der solches unterlasset / seinen XVagen zurückziehen/ undihre Ungeschicklichkeit und Unfleiß derselben schaden kön- dem andern ausweichen muß / srx. 1.215. §. 2. cle V. 8.
nen/ ist aus diesem Cap. zur Genüge zu ersehen; woraus vierberr. »6 8peir!c1. voc. ZVeY. vers. li ex kinniru. 6cc.
dann zuschliessen und abzunehmen/ daß/ so durch ihren Wann aber keiner denandern hören könne/alsdann wird
Unfleiß / Unerfahrenheit / Ungeschicklichkeit und Unvor- gemeiniglich hierauf gesehen / wer unter ihnen eine grosse,
sichtigkeit/ oder auch mit Vorsatz etwas von ihnen ver- reLastführet/ angesehen es die Billigkeit erfordert/daß
wahrloset worden-und die Stutten oder die Hengst durch derienige Wagen / so leer oder leicht beladen ist / diesem/
ihr Verschulden Schaden gelitten/ sie entweder ;urEr> vereine schwerereLadunghat/ ausweiche: Soaberdie
setzung alles Schadens angehalten / v. 1.9. §. s. ff. locsri. Ladung beederftitig gleich ist/alsdann soll entweder hier«
^cicl. §. ulr. ibique Ov. Intt. cle V. u. S! Zpeiäei. 8pecul. auf gesehen werden / wer unter ihnen am ersten aus/ und
Zur. voc. Pferd. gv. I. n. Iis. oder/so sie solchen/Ar- weiter gefahren ist/oder es soll dieser Streit mit dem L006
muthshalber nicht zu ersetzen vermöchten/ anLeibgestraf- feinEndjchafft erreichen; dahero dann derjenige/so sich
fetwerden können, arz. I. 4. L. cle lsrvis tußiciv. aner- dem Loos nichtunterwürffig machen wollen/sondern des-
wogen sich niemand einer Sach unterstehen fok / deren er sen ohngeachtet/ fortgefahren/ und hierdurch verursachet/
nicht battsnr, oder gewachsen ist.v.I. lz2.cle«..^.k/.6. daß des andern Wagen umgefallen/und die Waaren
7.S- 8-1- ac! I.. ^quil. sclcl. I. s2. §. 2. ff. eo6. welches Schaden gelitten haben/ billig zur Abtrag des verursach-
auch von dem Fall zu verstehen / da durch das unfürsichti- ten Schadens anzuhalten. srZ. l. 7. §. 2. ff. »61^.
ge Auslässen dieser Pferd ein Fremder Schaden gelitten/ vierkerr. acj 8peiclel. voc. ver< li ex kinniru. in
indeme sie vielleicht die Pferd / wie es dieses Werck er- tin. ^66. noc )uri6. sä csp. z/. K. 2. lib. z. Lonf. R.en»r.fordert /nicht regieret / so / daß selbige darnach / entweder Lkoppin. »ä l-I-. ^n6. c. 60. 0. ,, Le krirseji,durch der Stuttenmeister Unsürsichtigkeit / oder auch «is vüs publ. c.».durch ihre Unvermöglichkeit lauffend worden / und je- n. ^7-
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