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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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856
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Des klugen und Rechts - verständigen HauS V aiterS

haben sollen ( an welcher Stell ihm auch für ihre Per« und Vl?tnvdrücv / jo auf oen -scyelv- u..v

son und zu ihrem Nutzen / Mg Gewerb mit Holtz zu trei- Gränizen fallen und überkommen, v. ool. pu

ben/ dajsclbige zukauffenundzu verkauffen/ beyernstli- voc. Wmdfall/Wmdorüct); aa andern Orten aber

eher Straff/ und Entsetzung ihrer Aembter / verbotten ein gewisses an Geld / Gecraio oder Holtz das',: empsa-

wird) Fürstl.N?urtmb. Forst-Ordn. p. 2. rir. von hen. v>6. Lhurf!.SöÄ)j.'L..?»,ds Oron. des Orrs zu

)iVmdfällen uttd Äffterschlagen. Grafl.Schrv .iry-> Lrancken. 6c snno isz,. toi. 16. «x «eqq. Wie ^bcr

bürg. RuoeWöt. Forst^Ordn. rir. 22. Gräfliche die nachlaßigsForst^Zbedienee so^vo^l/ als d:e cr«

Geollberg Forst^Grdn. rir. 6. Grafl. /,ol)enloische gennülzige zu desiraffen , kan aus demjenigen abge-

NOlldbantt-- und ^oly-Ordn. cic. 20. und Reusch- noinmen werden / was wir bey dein andern Cap. des

plauMe Wald^Ordn. rir. 6. Lcmf. ^er: von Se- dritten Vuchs/.s. von denen Seampren msZeme:»?ckcndorffin, T. L. St. e. Z. c. z« reg. 6. a. 6. s- No> angemercket und erinnert haben.

Das XXXIV. Kapitel.

VomBrenn-Holtz.

Innhalt. ist / dieweil sie im Feld ohne dem wenig zu thun haben/und

also dieser Arbeit desto besser abwarten können. Was zu-«h.i: Brenn.Holtz /wo es her zu nehmen. H.2: Wann und wi« sammen gehauen ist worden/richtet man in Klaffcern am/

^ubaeken. vsst da6^>a(^en deö^al)?^ gnt/ sl>!5bes nl^bt wöit^s>ti

stelle». Was m.t den Schciler.i ju thun. 4. Soll ball» " M/ wo «oicyes mcyt weit von oer ^trMN ge-

wkggesührcl werden. schlehet / so wird durch das Wegführen desto weniger

§ l Schaden am jungen Holtz geschehen.

/-4- Welche Brenn-Holtz in dem Forst gekaufft/

> N allen Waldern / wo Brenn-Holtz von oder sonsten die Beholtzungs Gerechtigkeit in demielbenden Unterthanen zu ihrer Nothdurfft/ haben/sollen auf das längste innerhalb Jahrs Frist lyre^ oder für die Herzschafft soll gefallet wer, Scheiter aus dem Gehäg führen: damit es dem mngen^ den/muß man mit bestem Fleiß alle schad- Holtz an Raum vor sich zu kommen nicht ermangeln-licl?eUnordnung verhüten /und nichtge- ge. Kan man aber den lermin kültzer setzen /10 ist am' dulten/ daß diezumBaueftünd anderer besten / man lasse sie im November oder l->eLcmt'e, . c>aHoltz Arbeit taugliche und bequeme Baume / so liederlich ihr Fahrzeug ohne dem feyret / diese Arbcir verrichten,abgehauen werden. Giebt es aber in dem Forst Wind- Absonderlich ist auf das Holtz gute Achtung zu haben/ dasFalle und anderes altes Holtz/ so ist der Befehl noch schar- unten an Bergen oder m denen Auen gehauen worde./fer und genauer zu fassen / daß sie nemlich / bey sonst erfsl- damit es nicht von-plötzlich einfallenden Güssen mog^egender/ ernstyaffter Stra^/ so lang das schadhaffre ^zoltz weggeflößet werden. Nun ist zwar leicht zu helffen / wowahret / der übrigen gewachsigen und stehenden Baume man es nur an erhabene Oerter bringen laßt : Alle»,verschonen sollten- Müste es aber ja / aus Mangel des weil doch noch einige Gefahr dabey / so ist am besten / manandern / herhalten / so ist besser / man weise ihnen einen ge- eile mit nach Hauß / und lasse es dorten / in guter Sicher-wissen Schlag und Bezil ck nach dem andern an / als baß heit/ düu werden / und des Ofens erwarten,man sie nach ihrer Willkühr hin und wieder herum v-,gi-ren läßt / weil leicht dardurch der Wald auf einmal kan ^liecht gemacht und abgeödet werden. kUi

§.2. Hat man?)?acbt den Holtzhackern die Zeit für- ^c?Ov.Z4.§. 1.

zuschreiben / da sie in dem Forst Brenn Holtz fallen sollen/

so wollte ich rathen / (absonderlich was das Nadel-oder MUAchdeni ^ bereits hm und wieder in diesem

^ . .Q7. ^ Buch von Äbtteb-und ^ättuna des ZSrenn<?

so wollte ,cy rathen ^av,onoerim)ivuv "Buckvon Abn'eb- und Fällung des Zörenn-»

klingende le'ch"« betr.ffc/ma^ MW ^olyee gehanu-lt; als wollen wir hier nur das.

in Kalch- Back- und Ziegel-Oefen/ oder zum B ,erbraucn beyfügen / was wir noch nicht ausdrücklich be-

und auf die Heerd gebrauchen /) daß wansoches^uch Gleichwie nun schon offtverstandner mas-

nacb dem Vollmond haue umfalle / diewe,l s nocy un " ^ leichtlichunangewlefen e'.mges HoHin denen

Wachsen und Schieben ist. Sollte es aber ^ HmschaWchm oder auch eigenchümlichen Wäldern/

Menge des Holßes / dessen man benöthlge^ware^ mcht ^ (?

-Poißes/ oenen man venoryig» ivurr/ ...

Messe sich lang in dem Calender nach des Monds Ver- darinnen ein anderer die Jagd oder ^orst-GerefKt?-i5-,>

anderungen umzusehen / ists am besten/man schicke sich hat/zu fallen erlaubet ist. vicl.<Lkur--Savnlc!)e^i?!

indieZeit; halte aber unterdessen die Holtzhacker dahin Ordn. p. I. srr. l. 2. ?. 4. Le x. Notar. -54

an /daßjie jovielals möglich/ solches glatt anderErden cap. zc>. §.2. b. libr. Also sollen i.)die ^orst Beamsi^

weghauen; welches seyn wird können / wann sich die vornemlich/dieAnweisung alsoversüaen/ dak^

' ' ^ ^ - ^ . mi,wieder ein -lpr^^ ^^.^vaö

senn Wird können / wann ncy lne vornru"'^/

^MwMeme.i t.esen Stand zwiichenderWurtzelaus- nichthinund wieder emzlerWeis gehauen/ sondern ein

mabm SMer GestM kan bald eine junge Brüt nach- Platz miteinander furgenommen und abgeholtzet / elb.-

^ Ä5-N.M^anskommen - welches svat aeschiehet / wann ger auch so lang gehaget werde / biß das junge Holtz so

lana« langsam hoch geschossen / daß das Vieh die Gipfel nicht me5r er-

imd w'?mord m reiche« möge; und dieses alles zu dem End / damit neben

faulenunov ^Herschafften wird das Brenn- demaltengewachsenstchendenHoltz/mirderZeirimmer-

siolk fallen nur zweymat voraenommen / entweder im hin em mnges wieder herfumebracbt/ und nufgezug-lt

^^^r imAusaanadesWinters;welcheZeitdes- w?rdc. v.<z Fvrftl. Sayr. Forst^Ordn. p. i. -.rr.6.

wgmdi -dequ-mst-st-di«T°g>idmrmdUn «rIl )»nm MrstI>S5chrW-mmar.ondG«ch,S"st-Ordn.