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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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857
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Viertes Buch.

«57

srr. ?. c. i. n. s. Fürstliche Braunschw. L.ünedurz. sie ihnie 6.) ein gewisses Maas fürschreiben/wie lang sie

Forjt-Ordn. cip. -- Fürstliche Henneberg. N?ald-- die Scheiter bey den, Klaffter-und Malter-Holtz machen/

Hol-z^ und Forst-Ordn. 6« snno 1615. psZ.s7» 6c und wie hoch sie solche legen sollen, vi'6. FürstiV0emm.

Grafl.Stsllbcrg Forst-Ordn.cle snnc» i S^.src.y. Forst-Ordn src. z.c.2. §.6.Lc c.z. 5. i. ö! 2 ^nrstl.

Bey welcher Moltzung aber (2.) dieses ;ubeobachten/ Goch. rvald^Ordn. srr. z. c. z. Fürstliche ^essjche

daß immerhin «mge Saam-- und Mutter-Väum Marburg, Ordn. src. 2. Mrsti. xviirtenberz.

übrig gelass .'N/ auch solche von denen Forst-Bedienten be- Iagd--undLsrst--Ordn. p. 2. rir. z. K: Mrstj ZSa'sr.

zeichne! werden mögen. ZSayr. Forst--Ordn. p. 1. srr.7. Forst-Ordn. p. ?. -irr. z. 4. ö5 5. ^er! von Sec-

nec non p. 4. srr. 14. allwo die iLychen und kendorff imTF.St.p. z. c. z. reZ.6. n. z. Worbcy

Nttchen/solmiTIadel-Hollz stehen/ebenfalls anstatt aber selbige 7.) ihre Anweißs-Gebühren / Schreib-

der Muter und ^a^Bäum/ zu Brenn- oder Kohl- Stamm-- und Meß--Gelder nicht eignen Gefallens

Hoitz ju verhauen verbotten werden. Nechst diesem sollen erhöhen / sondern sich mit dem / was die Henschaffr ver--

auch (z-)dieForst--Bediente darausbedachtseyn/daß ordnet benügen sollen, vicj. Fürst!. ZVeinmar. undwodün^okyoder^Vmdbrüch vorhanden/ selbigefür Gsch <?orsi-und Waid Ordn. arr.z.^ z.§. s.Liirst-

aklem andern stehenden Holtz angewiesen / auch die Äest liche Marburg. Holy-Ordn. cie snno 1^02. Mrj i.undGipftl vsm gefällten Brenn<-Hsly mit aufge- hessisch- Sarmst^ot. ^ccicjt'nrzl - Ordn. snnohauen/in die Klaffrer unter die andern Scheiter geleget 1K62. bc Reujck p!auifcbeN?ald>Ordn. cic. z. ^<16.

und abgemessen werden. Lhur-25ayr. Forst-Ordn. x. Her: von Seckendorff. im T F.St p. ?. c. ?. re^. 6.

n iO. in seinem getreuen Rcchnuk!gs-2oe-<Zmbrcn. I-.L.c. 6. a. Z22.L< 5eczcz.ud.Lxemp!a.

4.

^.Ndll'ch und 8-) haben dieFsrst-Bedk'ente bey Ab-^ hauunZ des^renn-Holyes dieses zu beobachten/daß selbiges in bestimmter Zeit abgeführet / und der

z.cir. !v.K 11.

^§. 2. Lcz.k. (^ap.

(TsAJe sie dann noch ferner 4.) sich dahin bearbeiten sol?

len/ daß das Brenn-Holy zu gewisser Zeit gehauenwerde / davon in der Cl?ur-Bayr. Fsrst-Ordn. p. z.

»> r. 1. die zwey Jahrs-Zeiten / nemlich Martini und^iechtmessenfurgeschrieben worden: Vey der Fällung Schlag 'Zeraümet werde? welches m'd^Lbur Va^stlbsren aber haben sie s.) dieses zu beobachten / daß die <?<>rst Ordn, p z. sn 2. bev Straff der Vcrwür-Holyhacker die Stämme platt an der Erden wegha- gebotten ist.rken. viel, uorac, juricl. sci czp. 2z. /. z- k. lidr. Icem daß

Das XXXV. Capitel.

Von Ausrenkung der Wälder.

Innhalt.

1. Ausreutung des Holtzes ist ;u ?->ten so nZthig als dessenErhaltung, h. 2. Smdgrobe Lxcell: mit vorgegangen:Korst-Bcdicnte müssen acht darauf haben. h. z. Waö dar»bey beobachtet werden soll.

§. 1.

Achdem wir bißhero gesehen / was zur Er-haltung des Walds dienen mögte / so istnun auch vomiörhen zu zeigen / wie ein^ Wald auszureuten / und was dabey zumercken seye. Dann es kan sich wohl eineZeit finden / da dieses so hoch vonnöthenist/ a'sjenes/ und da man viel lieber die Baume wird weg-ais aufzubringen trachten : Gestalten dann diejenige / dieeinen grossenVorrath anHoltz undwenig Felder haben/genuAm werden bezeugen können / und wer sich dieMühe nehmen will / von denen alten Baner,Leuten denZustand der Länder und Felder in und nach dem dreyßigjahrigen Krieg auszuforschen / der wird leichtlich dieserWahrheit beysallm können.

§.2. Nun ist zwar nicht zu laucmen/daß bißweilenein grober Lxcek anfänglich darmit fürgegangen / wanneinige nute Sauff-Brüder und liederliche Hauswirth/ohne sich die geringste Sorge wegen ihrer Kinder undNachkommen zu machen / mit ihrem Holtz in den Taghinein gehauset/und selbiges bald da, bald dorthin/ ver-schleudert haben / biß endlich der eigenthümliche Holtz-Schlag ausgeödet / das daraus gelöste Geld versoffenund verspielet worden / unv der Nar: kahl und bloß dasitzen mußte. Dich Lxcelle aber heben so wenig den guten

Gebrauch auf/ als man wegen der vollen Zapften Bi'eeund Brandwein zu rrincken verbieten wird : Vielmehrsind dardurch den Herschafften hin und wieder die Augeneröffnet worden / auf der Unterthanen Thun in diesemStuck gut Achtzuhaben / damit ihreHoltz-Freyheit ih»nen nicht selbst zu Schaden / sondern zu gutem und be-ständigen Nutzen gereichen mögte.

/. z. Deßwegen nun stehet es ihnen an wohl-bestell,ten Orten nicht frey nach ihrem Kopf dergleichen etwassürzunchlnen/ sondern sie müssen / bey sonst erfolgendergewissen Strasse/dieses ihr Vorhaben denen Forst-Be-dienten anzeigen / die es dann an die hohe Obrigkeit brin-gen sollen; würde man nun bey darauf angestellten undeingenommenen Augenschein sehen/ daß cs thunlich undnützlich wäre / so wird des Bauren Vermögen und Zu-stand darneben in Bedencken gezogen: Findet man nunim Nachfragen / daß er nicht genug Baufeld / und dochdas wenige bißher von ihm treulich gewartet worden:ausser dem auch mit Anspann und Gesind genugsam ver-sehen ist / oder doch Mittel habe sich ein und anders nochanzuschaffen / damit er die neuen Felder bestreiken könne/und was dergleichen Beobachtungen wegen der Lehen/des Zehenden / der Wildbahn und dergleichen mehr seynmögen: so wird es ihm vergönnet / doch auf solche Artund Weis / daß der Obrigkeit an ihrer alten Forst-Ge-rechtigkeit nichts entzogen werde. Deßwegen wird insge-mein eine gewisse Steuer alle Jahr von ihnen gefordert/und die neuen Felder werden unter die andern Grund-Stücke gerechnet; welckes auch also in das Realster ein-getragen / und denen Nachkommenden zur Nachrichtverwahret wird.

Oqqqq Rechrs-