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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
Entstehung
Seite
704
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Römischen Kaisern/Oloclerisoo. Lonksntiao und La-rolo V. zusagen.

§. 2. Es ist aber das Pelzen oder Pfropfen eigent-lich nichts anders / als wann man einen Zweig oder Reißvon einem Baum abbricht/und auf einen andern Stammauf - und einsetzet / mithin also verursachet / daß ein solcherZweig / es wolle der Baum hernach oder nicht / zu seinerZeit Frucht tragen müsse. Worbey man aber auf nachfol-gen de 4. Stück wohl wird Acht haben müssen: l) aufdie pelz-oder Pfropf-Reiser selbsten : 2) auf dieZVeis und Art dieselben abzunehmen / sämme ihrerVÖareung: z) auf die Zeit / da solches geschehensoll: und endlich 4) wie solche Reiser aufzufegen.

S.z .Diepelz-undpfropf -Reistrselbsten demnachbetreffend / so sollen selbige von mittelmasilD-gesundenZSaumen / welche jährlich viel und gute Fruchte tragen/genommen werden; ich melde mit Fleiß der Mittelmaßsig - gesunden Raume: dann so man sie von gar altenBäumen nehmen wollte / würden sie wenig Safft undKrafft in sich haben: So man aber selbige von gar zu jun-gen abbräche/würden siezumAusseßen viel zu schwach seyn.Insgemein aber werden diejenige für die besten gehalten/welche man von demGipfel und Mitte desBaums bricht/und diegegenMorgen oder Mittag stehen : angesehenstevoller Safft / und solchemnach viel besser als die andernsind. Jnwischen sollen sie keine Nebenlchosse haben/ son-dern nur einfach / nicht lang / schmahl / und von einemJahr - Schoß seyn / welches einen Knoten von dein altenHolz hat. Die Lange derselben muß sich richten nach demStamm / aus welchen sie gepsropfct werden sollen: dannso derselbige klein / so lässet man dem Reiß nicht über dreyKnospen oder Augen; sofern aber der Stamm mittelsmassig / so werden dem Reißlein nur vier Augen gelassen;wann er aber starck und grösser als die vorige/ so lasset man

demselben fünff Augen / und soll das Reiß nicht verachtZoll hoch seyn. Die übrigen Augen des Reises werdenhinweggeschnitten / und die Stelle / wo sie gestanden / wPelz - oder Pfropf - Wachs verkleidet.

§. 4. Die VOeis und Art / die pelz - oder Pfropf-Reiser abzunehmen / belangend / fo liegt zwar nichtsdaran / ob selbige gebrochen oder geschnitten; jedoch mußman / wann das Brechen mit der Hand geschiehet / sichhüten/ daß die Rinde nicht versehrt/ unddieReiser hier-durch nicht untüchtig gemacht werden ; weßwegen allesunterwerts / oder die Zweige gegen dem Ast abgebrochen/welche man aber mit der Hand nicht erreichen kan / mitder Baumscheer abgeschnitten werden müssen: Jedochsoll man sie nicht von denen untersten Zweigen / welche ge-meiniglich vorgedachrer Massen untüchtig/ nehmen. Obaber das solchergestalt abgenommene Pelz Reißlein also-balden / oder eineZeit hernach soll aufgepelzet werden;davon gibt es unterschiedliche Meinungen : allermassenetliche solches alsobalden wieder aufpfropfen. Andere hin-gegen solches an einem remperirten Qrt etliche Tage lie-gen lassen; wie es dann solchergestalt Hernachmahlsausder Ursach besser bekleiden solle / weil die natürliche Nah-rung in etwas allsgedünstet / dasselbige nach der frischenAnziehung desto williger machet; da hingegen / wann esnoch vollknöpficht / und gleichsam von seiner Mutter-Milch voll ist / es den frembden ungewöhnten Safft offtungerne und so lange nicht annimmt / daß es offtermablengar darüber abwelcket und verdirbst. Inzwischen müssenunterdessen die Zweige wohl verwabrer werden / we/cs'^saus/olqende Weise geschehen kan / wann man nehm!im Garten zwischen zweyen Bauen ein Loch grabet dcnBoden ein weniq mit Sand beschüttet/und öiePe.^ Rei-ser ordentlich gleichsam lehnend nacheinander hinein-schiichlet; nachgehends aber über das Loch Reiser leget,

und

Des klugen und RechtS-verständigen Haus-VatterS