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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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Seite
551
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Drittes Buch.

Hausvatter denselben MM /und zu gewöhnlicher Zeube- machet/ vermag emen Schritt darzu nehmen; rverschnerden lasse / welches des Jahrs dreymal / jederzeit im einen Oel- oder Feigenbaum seyet / der soll ihn neunVollmond/als erstlich im?ebrusrio.vor6 ande:e im>l>o. Schuh von seines Nachbarn Grund und Booenund dann vors dritte im OÄober geschehen solle; Nur seyen; In Scricrigkeit aber wegen Granyen / solldaß der Hausvatter dieses observire / daß er weder im man einem über 5. Schuy nichc weichen. WewolKrebs noch im Scorpion in keinen Hecken arbeiten lasse, aber dasjenige / was von denen 5. Schuhen gesagec ist/Wann aber der Haag beschnitten/als dann muß um die sowolmdes^olonis, als auch in den, zwölff-Tafeln GeiWurtzeln die Erde samt dem Gras / welches sonst denen setz enthalten, v. 5rruv. excrc. sci ??. 14. rt?. 57. so w>rdWurtzeln die Nahrung entziehet / ein wenig aufgehacket doch dieser Raum heut zu Tag nicht mehr so genau beob-werden/damit das Gras verderbe; Solle aber der Haag achtet / sondern es kan selbiger auch entweder grösser odernicht bald wachsen/oder fort schiessen/ so / daß die Erde kleiner seyn. vi6.l. quinque pecium. L.kn. reZ. ibiczuszu trocken wäre / könte man ein wenig mit dem Mist in! ^»cob.(^ocvtr. in I keoäol.nec non Ojonxs.^o.OlAober helssen; oder / so es die Gelegenheit des Orts rotr. in Loä.luttin. 1.ir. ö. L. Lc lecz. lung.zulasset/ ein Wasser-Grablein neben dem Haag hersüh- ci»r. ^illenbsck. krsn^k. cle czuingue pe6. pr«.renGleichwie im Gegentheil/ wann vielleicht unter dem lcripr. Wie dann in diesem Stück so wol als mit SetzungHaag die Erde zu naß / neben dem Haag ein Grablein ge- der Zäune und GeHage / vor allen Dingen auf das altemacht / und dadurch die Nasse und Feuchtigkeit abgewie- Herkommen und sonderbare Gebräuch eines jeden Ortssen werden kan. Wann demnach die Hecke mit setzen/ zu sehen ist: Und dahin zwecket/ (was vornemlich die Zau-schneiden/graben/düngen :c> auf solche Weis abgewar- ne und GeHage betrifft) die Chur-Bayr. Forst-Ordn,tet wird/kan dieselbige binnen z. oder 4. Jahren schon so src. 58- ab / woselbst also zu tesen: Die GeHägen undgroß aufwachsen/daß der Hausvatter keines andern Zau<- Kaunstatten sollen nicht erweitert / fondern bey derncs mehr bedürfftig ist. . ^ alten Zaunstatt verbleiben ; Mit welchen auch die§.6. Das beste Mittel die Felder und Garten zu ver- Franckfurtische ketormsrion übereinstimmet / in welchersicheren / wäre wohl eine gute Mauer; allein weil die Fel- wegen Setzung derer Hecken und Zaune folgende Maßder bißweilen grösser sind/ als das Vermögen eines Land- vorgeschrieben: parr. 9. rir. 4. §. mit Seyung cum seqq.mans ist/ und einer fast so viel Stein undKalck als auf ein N?ie Seyung derer Hecken / welche zu einem lebendkleines Städtlein wenden müsie/ über das/ wann man sie digen und beständigen Frieden werden zugerichtet/niedertrachtig aussühret/denZweck/weßwegen man Zau- soll es also gehalten werden; daß dieselben/ weilsiene macht/ nicht erreichen/ in dem jeder darüber zu stei- mit der Zeit sich erweitern/anderthalb Viertel einergen leicht vermag. Bauet man sie aber hoch / so entziehen Ruthen / von denen Steinen oder Furchen / undsie/ausser denen grossen Unkosten / denen na^ daran ste- doch keine Baume darinn (wie auch die seyen) ge-benden Bäumen oder andern Feld-Früchten und Garkew seyet werden sollen : So soll die Hohe solcher He-»Getvachsen die Sonne um so viel mehr weg/je gerader sie cken/ wann sie gebunden / über anderthalb Viertelder Sonnen oder dem Mittag entgegen gesuhret sind. «mer Ruthen nicht reichen. Und solche SeyungWas bey solcher Beschaffenheit gutes aufwachsen könne/ der lebendigen Hecken soll allein auf nächst-gemeld-das verstehet sich ohne dem. In Ansehung dessen muß ?e kNaß an Aeckern und Wiesen / aber in denenauch bey denen übrigen Arten/ womit man die Felder Rraut-Aeckern undtVemgärren gar nicht gestattund Gärten zuversichern belieben kan/dieje Lehre in Acht werden. VOolte dann einer einen Srackecenogenommen und dahin gesehen werden: daß der Zaun nicht Zaun, so durchsichtig / machen / der soll ein Vier-zu nieder werde: sonj'r will / nach dem gemeinen Sprich- ^ einer Ruthen von denen Steinen oder Lurchenwort / jeder darüber springen / noch zu hoch steigen / son- hamir weichen. Und / so er denselben mit'rvell nsien werden die Unkosten auch zu hoch / und der Auswachs decken will / sollen dieselben nach der Länge eineder Früchte zu klein werden. Welle nach verändern gesch/agen werden. ^0 aber^ ^ » jemand einen iLdenzaun sdas ist mit Borten oder

Dielen) machen woiee / der soll darmit anderthalbViertel einer Feld Ruthen aufsich von denen Stei-

^ci Laxuclll. cjusHue» nen oder Furchen zurückweichen. AusolchenVer-

zaunungen/wie auch die (doch dieser (Ordnung ge-^ ^ maß) geschehen/sollen die Benachbarten demftni-AAs es/nach denenKayserlichenRechten/mit denen gen / si> sie machen will / zu heMn nicht schuldig« Zäunen und GeHagen vor eine Beschaffenheit seyn: unangesihcn / daß dieselben ihnen / dcr Befrie-«habe/und wie dieselbige zusetzen/solches wird von dung halber/zum Theil mit zu guten kommen. Esdem ZOo Lzjc, aus des weisen 8olonis Gesetzen auf fol- wäre dann ihr guter Will. Alle oberzehlte Ordnun-gendeWeise bemercket in!. t. ff. knium reguncl. li <zuiz gen / von Seyung der Hecken und Zäunen sollen al-lepem sä slienum prssclium kxerir» inkoclerir^us rsr» lein zwischen Nachbarn und ihren Gütern verstan-dn inumneexceäi ro, li mscerism, peäem relinczuico, den werden. Dann gegen dem gemeinen Weg magnvero6onwm,pe6s8 6uos: li lepulckrum sucem tcro- einjeder innerhalb seiner Stein/Hecken undZäu-dem toäerit. c;uznrum prosunäiracis kabuerint, ran- ne machen/und das seine zum besten er kan befriedi-rum sparii relin^uico: 8i puceum, psllus latirucjinem: gen. Biß hieher dieFranckfurtifche^eformsrlon. Gleich-et ver» olesm sm kcum sb slieno sä novem pecles wie nun die von langen Zeiten entweder hergebracht/oderp/znraro, cserern arbvres acl pccles quinczue: Dasist: in denen Land?Rechten und 8tsturcn vorgeschriebeneZlVer einen Zaun aufeineGranye seyet/der soll ihn Maß derer Zaun undGehage halber von einem jeden vor-niche weiter hinaus» oder hineinseyen / als er zuvor bedeuter Massen genau zu beobachten; Allo muß derjeni-xestanden ; ^Ver eine Mauer aufführet / der soll ge/welcher diesem zuwider geleber/nicht allein solche wie»über zwek'n Schuh nicht darzu brauchen; Vl?er einen derrechtlich gemachte Zaun und Gehaae wieder abthun/Graben oder- sonst eine Grube machet/ der mag sie sondern er kan auch über diß von der Obrigkeit Mit einerso tieff machen / als er will; U?er einen Brunnen Straff angesehen werden: wie zu sehen aus der vorange-

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