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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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Seite
392
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zyt Des klugen und Rechts- verständigen Haus-VatterS

berührter Gestüt ihren Fortgang haben. Und so viel oben geschwummen / vor schuldig erkennet worden) uns

von dem so genannten EinstaiM-Necht. zc. terrveilen das Laster der Sauberey an Tag gebracht?

davon besihe (loclelmann. ct. l.. z. c. f. per tot. Otto,

^.ci §. 5. k. czp. in verb. So Viel die Nachbar^ klelsnäer. in kelolut. quzek. 4. lisssgiz per tot. 8ckot>

schasst. anriqv. in Lermsn. jur. cgp.28. N.2I. ö! kec-

t^Ndlich soll auch ein jeder Kauffer sich um eine gute mann. IM cieiuäicü' l)ri. csp. z. §. 4.K s. So nun ein

^NachbahrsckMumsehen/ und denVerkauffer dahin und andere Personen oer Zauberey berüchtiget / fragt

vermögen / daßerchm die Nachbahrn getreulich anzeige/ sichs / ob man die Namen derselben dem Neichtvari

davon wir bey demXVI.Lsp. des ersten Buchs §. 2. tercommunicirensoUe? Und ob es gleich scheinet/daß

gehandelt/ auch an derselben Stell erwiesen haben/ wie dieses deßwegen niHt vonnöthen seye / weilen die Be-

der Verkaujfer deßwegen / wann er seine Nachbarn ver- ftraffung dieses schröcklichen Lasters der weltlichen Obrig-

schweiliet / 26 inrerells belanget werden könne. V.«. z s. keit zukommt/ dessen sich die Geistlichen/ als denen bloß al-

§. u/r. i?. cie L. L. V. lein die Seelcn-Sorg obgelegen / billich enthalten sollen;

Lsrp?. juri8pr. conlitt. i. 2. rit. 2Z. 6ek.287. N.7. Le seqq.

eunä. §. verd. Oder wohl gar der Zauberey Je dannoch aber/ weilen die Beicht-Vätter sothane Per-berüchtiget ? sonen in, Beicht-Sruhl ernstlich erinnern / und durch die

^ K nK ÄrKua Ä« °ln.n S»uldig-n b-st. a^,, / -U« könn«, di-

^ l- kin - solche s^erüchti' Namen sothaner Personen denen Beicht-Vattern vorqe^

Südens bal^ T dachter Massen wohl offenbahrec werden / und sind selbi-

genachgebends/wosern ihnen solches im Beichtstuhl er-

« ««MM

Wann aber die Zaubere» kund und offen-

lik. z. c.p n , 7. Lc LeZict). p. 4. concl. ßlb'ge mit ihrer Zauberey denen Leurhen Schaden zuge-

» . . fuget/Krafft der P. H. O. src. 109. die Lebens-Straff

^em ^af?m?c^ubere7n^ '"'t dem FeuerPlatz finde; Wann aber hierdurch kein

^ ^ Schade geschehen / solches zur Erkantnus und Beschei-

stalten a^d ßfallsemZlnze.gen denheit der Rechtsg lahrtcn gesetzet werde. Worbeywir

^.rrk 8t?nk /ä srr ^ aber dieses erinnern / obschon eine solche zauberische Per-ver'l 'r'errlum. Vors Vierte / rvann iemand ,^mn Leuthen keinen Schaden zufüget / wann abermit solchen verdachtigenDingen Gebehrden/Wor- ausdrüÄ

SNw^b°r-m-H.-rdMch««^

n fünfte / rv^in ein« 09. Or6 Lnm. Von welchen wir an einer andern

^ ^ lti- Stelle weitlaufftiger gehandelt / wie wir dann auch von

solche denen Chrystallsehern / Seegensprechern und deren Be-^!5oraus abzunehmen / ra!i die vorhergehen^ i. ^lnzei^un^ / >zov> dem änderten (^a» des^ri!en)^nc!^K/gen an und vor sich selbsten zur Peinlichen ffrag nicht hin- ^rstenSuchs/

länglich genug seyen/wofern nicht die Beruchtiaung oder emava^merc.«.tM.i.

einander Anzeigen zugleich mit concurriret/ v.P. H.O. -^^verv. Ob dle angrantzende Grund unter emer«srr. 25. ö! klsrck.8repk.26srr.44. Orcl. crim.vers. quin» ley ddLr mehrere und freni^de HerifchafftenWM inciicium eli. Übrigens ist zu wissen/ daß diese Anzei- gehören ?

gungen in Peml. ^>alßg. Ordn, nur Exempelsweis an- k? Erner gehöret auch unter die Nachbarschafft dieses/

geführt worden/ allermassen es deren noch viel mehrgie- ?)daßsteissigeNachftaggehaltenwerde/obdieanIrän--

bet/wie zu sehen^iey demvsmel.kloller. in Lommenc zende Gründ unter einerley oder mehrer ^»enschaffe

corM. 8sx. p. 4. conli. 2. r>. r z. verkl suc li qusc slis. gehören ^ in sonderbahrer Bewegung / daß durch v:e-

(Zoäelmsnno 6 .csp. ro.LcLerlicK. cl. concl .4. n. 148. lerley Herschafften nur viele Beschwerden verursachet

K?leqq. Obaberdie Venuacisrioncs 5sZsrum, wann werden/absonderlich wann selbige / wie es gemeiniglich

nemlich ein Hexe oder Unhold auf andere L.euthe be<- heut zu Tag zugehet / in grossen Strittigkeiten schweben/

kenneeund aussaget/hierunterzuzehlen/davon kan da dann immerhin der arme Dritte darunter leiden

bey demOrrolakore cieconfronc. p. r. rk. Zf. gelesen muß/ vi6. vierkerr in Lonrin. I'k. pr. ke/olci. vi6.

werden.Jtem /rvievor dieftm durcb das kaltewasser/ 5wey-- oder dre^ - herrige Henschafft ?c. Es ist aber

(in welches die verdächügePe.'sonen hineingewozffen/und heut zu Tag nichts neues / daß es zwey- oder drey-herrige

sosiezuGrundesegangm/ vor unschuldig/wann sie aber Hmschafften gibt/darinnen ihrer etliche miteinander die

Gemein-