Anderes Buch. M
Weis einem umzuführen / oder von dem Verkaufs den- nicht'mehr zugelassen wird l. 6. ff. 6e opr. leg. sofern et
selben mit grossem Aussatz abzuschrecken / solches gesche-- nur gewust/ daß ein abermaliqer Kauff voro/gangen / an-
hen / angesehen in diesem Fall eine solche Boßheit keines erwogen die Unwissenheit / so sie nicht sK-ÄirUft / wn
Wegs zu dulten,' »srrm. Pik. cl. I. n. i z. Lzrps. p. 2. c.z z. wol entschuldigen mag 5p. Ai .2. n. sü.k-§»
c!.2. jok.Koppen qu.s2. n.l 8. Lc Kickt. c.I. n. 119. oder/ z6. gl. 2. n. z 1.k seq. Larp?. ch c. zz. cl. z. ö: 6. kickt,
baß der erste VerkauHr bey dem Verkanffsich vorbehal- c.l.n. i^.kleqq. ^öpp.6ec .s2 .n .29.Se^j^z .o.
ten / dasverkauffteGut um einengewissen benambsten 5! n.4.^»smmsn.inci.vilp.rk.6. lir.ci. Znzwischm
Kaussschilling an sich zu lösen / gestalten auch dißsallv der aber wird er noch gehöret/ ob er gleich den letzten Tag odce
angehängten Bedingung nachzuleben wäre; kcnr. c. I. die letzte Stund seinen Einspruch thäte/ bernksi -ch ^r^v.
n. 120. oder /daß der letzte Verkauffer nach alibereitge- 1-.2.conLl. 19. conKchi.n.z.ö :4 .Lsrp?.cl.c-. zz. clei'.
fchlossmenKauffden Kaussschilling steigern woltc;Lei-Iick. 2. K kickt, c.l.n. isz.leq. perl. »zz.cjeV.8. wiewol),
p .2 .coricl.4i.n .2O. (Dsrp^.p.z.c.zz. 6el. s. Schickt, len in diesemSrückdie!)tarursgewisserOerrer abermals
c.l.o. 12). masseii auch dieses zum Nachtheil des kecra- sehr unterschieden sind/wie zu sehen aus der Thur--ISayr.
kenren nicht zuarcenckren. 2.) Haben wir bey diesem L.ands-<Z>rdn. ric. 14. §. z.verl. damit nun in solchen»
Umstand gemeldet / daß derRauffjchilling von dem FalUc. aiiwo nur innerhalb sechs Monaten in dem Kauff
kerrskenren anfeinmal bezahlet werden mufft/ l. z. zu stehen erlaubt ist. ^6cl. ketorm. ?rsncoturc.p.2. rir.
ff. fsm.ercilc.»cjc!.(Za>!.6.(). 19.0.8. ob gleich der srembde 5. woselbst wegen der Gan-Erben Güter nur 8. Tag ge,
Kauffer dasselbe Fristen-weise bezahlet hatte, kickr. c.l. stattet wird, ccznl'. l ^iimmsn .c. lk. 6 .1ir .chinpr.
N.H4. Es wäre dann/daß sie sich selbst eines andern ver- VorsDnffte wird erfordert/ daßderketrakene
glichen/!. l v. L.6e paÄ. oder des Kauffschillings halber alles dasjenige erfülle/was sonsten der vorige Kauft«
noch keine Richtigkeit gemacht worden, l. 21. ff. cls red. fcr hätte thun sollen: JnvernünfftigcrErwegung/daß
cre6.Lsi>. c. I. n77. z.) Haben wir des bestimmten durch das Emstands-Recht der vorige LornrzÄ nichtauft
Orts und der Zeit erwehnet / angeseheii der Werth gehoben/sondern nur ein andere Person an statt des Kauft
der Güter an Ort und Enden unterschiedlich / hiernachst fers gestellet wird / welche demnach eben dasjenige zu tbun
auch denen Loncrakenren viel daran gelegen ist / daß die gehalten / zu was der vorige Kauffer sich verpflichtet hat.
zur Auszahlung bestimmte Zeit wohl beobachtet werde. Welchem zu Folge demnach der kerrskenr!.) diejenige
l. ?. ff. cls eo, qnocl cert. lc >c. S! I. Z9> ff cle solur. ^clcl. , so der Verkausser und Kausser miteinander eilige,
8ickzrch2 ^1.2. L. cls ulur.n. 7.11, f. Le kickt c.I. n. izz gangen/ haltenmuß/ i.2z. ff clek.^.!. io. L. 6epsÄ.
Lc seqq. Endlich haben wir auch 4.) der guten Müny wosern dieselbig.' Ilur also beschaffen / daß sie bey diesem
gedacht; dann obwohlen ein kecrskenr unverbunden/ LontrsÄ zu stehen vennögen. Wie dann auch 2.) der
eben solch Geld zu geben/wie es der Kauffer ausgezahlet; kecrZKem allen nach bcschchenemEinspruch sich ereignen
ki'ckr.c./.n. 128. so muß er dochsolches Geld anschaffen/ den Schaden und Gefahr auf sich zu nehmen schuldig ist/
welches Gang und gebe ist / allermassen dann auch der obschon gleich das verkauffte Guth noch nicht abgetretten
Kauffer dahin nicht angestrenget werden mag / daß er ein und übergeben worden/allermassen auch der Kauffer also-
solch Geld annehme / welches bereits abgesetzet worden/ bald nach geschlossenem Kauff noch vor beschehener Em-
oder auf den Sprung des Absatzes stehet, kickr. c.l. n. ramnung solche Gefahr auszustellen hat; §, z.j.clekmt.
I? I. vencl. wofern nur dem Verkausser keine Schuld oder
Vors dritte wird erfordert/ daß der ketrskent Aufschub beygemessenwerdenkan/6 z.sc 1.17z. §. 2.
die zu Zeit des LontraÄö aufgewandte Unkosten und ff. 6ek s. Gleichwie aber der Kecr^Kenc vorgedachter
gemachte Nesserung erstatte : als welche mir dem »nassen alle Gefahr auszusieben hat / alfo kommt ihm z.)
Kauffschilling gleiches Recht haben. I. ?9 §.u>c.ff.6smi- auchim Gegentheil aller Nutzen und Vortheil zu welcher
n»r. l. 27. ff. cle ^ciil.Und dahin gehöhrenzum dem verkaufenGuthanhangig ist/ cl. s .z.kl. lO.ffcls
Beyspiel / der Ä.eykauff/ die L.ehnwahr/Abtrag des k.). ^clcl.I^zmmsn.c. vilp .tk. S.li'r.e.
Gaamens/Äcker-L.ohns / und anders mehr. v. Lsrp-?. Endlich aber und vors sechste wird erfordert/
p .2 .c. zz. 6.5. Lc kickr. c.l.n. iz6.Scieqq. Was aber daß dcrkerrskem zu seinem Nutzen/nicht aberiemand
von den Unkosten gesaget worden / ist nur von denen noth- anders zugefallen/weniger aber dem Kauffer zugefahren/
wendigen und nützlichen zu verstehen /l. »6. ff 6e in cliem sich dieses Richtens bediene / mithin auf beeden Seiten
2ct6i«A. 1.6l. pr. ff locst. V. l. s. L. <lek. V. l. 27. §. f. alles redlichzugehe; (Z2Ü. ä,t). 19. !(Z^ k K.u6lnger.
l .48 .ff.eocl. Jedoch / daß auch diefe wenigstens etwas cent. 2.0.2I.N, z. weßwegen er aufBegehren des Be,
austragen/ und nicht gar zu gerinq seyn / wohm zum Bey- klagten so gar auf einen Eydfchwur getrieben werden kan/
spiel die/enige zu rechnen / welche das Gut im Dach und kickr, ch6ec.76 .li. 174. k-ieqq.Lonlellr.Ll?ur-Vayl-.
Äch erhalten / und die mit der bisherigen Abnutzung zu Aands^Ordn. tir., 4. §. z. verl. item. in verk,. Iren,/
compentiren sind. v. Lsrp?. p. 2.c. z2.c!. 8- 6c kickt, es solle solche Ä.osunZ aufrecht und unbetrüglich/
c.I-n. 1,9. Keines Weges aber kan solches von denen/ und also geschehen / daß / welcher lost: / dersitde die
so nur Lustshalber aufgewendet worden. I .9 .ff. cle impens. Losung für sich und kein andererchue / und derowei
in rem äorsl. kaÄ. kickt, c. I. n. lz 8. angenommen wer- gen das einczelöste Guth ihm selber behalte: wie auch
den/alsmlchederketrskenrzuersetzenm'chtverbunden vißfalls dle ungebührliche fnrgewendere Tausch
ist. clci. ll. oder VOechsel / und was dergleichen mehr für
Vors vierte wird erfordert/daß dieses iLinstands-> lirte oder Schein l-Lonrr-iLtcn/zu Verhinderung der
Recht innerhalb Iahrs-Lrist/ ^vnl.z. 0.51. n. 2. Losung dienen mögen / verbottcn fi^n sollen."Sa
s?z. ^c)k. Xoppen. äec. s2. n. 27. kickt, cl.l. n. 141. aber jemand hierwiderhandlen/ und das/so obsten
oder nach andererMeinung/innerhalb Jahr und Tag het/ übertretten wurde/ sollen be>che ^ausser und
von dem geschlossenen Z^auff an zurechnen / gesche-- Verkausser/deren jeder unter uns zehen Gulden und
federe. V.Lail. 2. o. 19. n. 10. Lc l I. Loler. 6ec. Is. der Stadt/.Flecken oder Tammcr/in deren Gema^
n. 19.4 f. Lc kecz. ttsrtm. Pik. q V. l 2. n. 19. ö! ?Igmmsn. ckung solche Güter gelegen/auch etwasz»rStraff/
6.vilp. tk. 6. lit. cl. sogar/ daß wann jemand binnen sol-- nach Gelegenheit des/)erßommens/zu erlegen schul,
cher Zeit sich dieses Rechtes nicht bedienet / er hernach dig seyn/ »nd nichts destoweniger die Losung obF
dershr.