z?6 Des klugen un d Rechts - verständigen Haus- Vatter S
266 Churbayr.L.and-R. p .2. rir. 8. §. iLs soll auch v. klottna cle ^uüir. Le ^ur. Oilp .40. So sind auch der-keiner :c. davon wir bey dem ersten Buch csp. 17. §. 8« gleichen Satzungen im Herzogthum Jülch und in Bra-ver! östlich rvetlemMcher^onrrsä.t:c.weilläufftig banr anzutreffen / nach welchen so gar »nno >560.gehandelt haben, z.) Sie Frembde und Unburgere/ z. VÄobr. an den Kayscrl. Cammergericht gesprochenwelcben an vielen-Ottcn keine ligendeGüter zu kauffen worden / gleichwie solches bezeuget kmger kuisncl. ciserlaubet ist/ vicj.^ev.scl^us^ubec.Iib. I.rir.2.srr.s. bracb.secul. c.?z. ö!c. Und soviel von denen Personen/Loclin.lib .s .clekcp.c.2. propekn.ö?ttonclccl!e. Vol.i. welche conrrakirenkönnm odel nicht.cons./.n .is.L^/c^. Dann also finden wir in der Fürst!. Die Güter und Sachen betreffend / darüberWürt'enberg. Landöordn. toi. 3 s. versehen : Daß nie- contrsbiret wird / muß der Kauffer vor allen Dingenmandkcincm / so nicht unter unsers Heryogthums sehen / ob das jenige /was er zu kauffen willens / m rerurnObrigkeit gesessen / einig ligend Gut zu kauffen gc- nscurs seye/ dann wo dieses nicht wäre/könte kein Lan-den Me .zc. ibiqueL.indenspükr in Lommenrsr. Mit trsÄ hierüber krafftiglich geschlossen werden /v.§. 1.1.6swelchem auch die ^elormar. derScadtVDorms über- inuril.ttipuI.l.57.ff.cie LL .V .eswäre dann/daß man eineeinkommt lib. 5. p. l. rir. 1. §. undaufdaß zc. in verb. solche Sach/ ob sie gleichnoch nicht allerdings würcklichSeyen / ordnen und wollen rvir / daß unserer Stade vorhanden / annoch zu hoffen hatte / gestalten man in die-Z)ürver/ Einwohner und Unterfassen / unbeweglich sem Fall sich Wohl in einen 5onrr»Ä einlassen könte / wor«oder Ugende Güter / und die dergleichen geacht und von ein Beyspiel an den noch unzeitigen Früchten zusehen«ehalten werden / hinführo keinen ausmärckischen ist / als welche nach der Maßgebung der Police^- O rdn.oder andern / dann denen / die ausdemRaeh und zuFranckfurt cle anno 1577. rir. 19. rubr. vonVcr-aemeiner Seadt mit Gelübden / Eyden / Diensien kauffung der Frucht imFeld zc. wohl gekauffet wer-undSteuerverpfiichtundverbundensind/verkauf- denkönneN. Unddarff man sich hierüber nicht verwun-fen / übergeben/ verwechseln/ tauschen/ geben/seyen/ dern/ daß man dergleichen Sachen/ welche würcklich nochverdüstern noch verandern sollen/wie sdlches immer nicht vorbanden sind / kauffen kan / ane: wogen auch so«eschehen /Titul oder Namen haben mochte/ in einii gar die Hoffnung einer Sach zu kauffen erlaubet ist / Perger Weis/wie und welcher gestalt Hierwider gethan !-8> <5 ^eL.L.V. welches geschiehet / wann einer zumwürde / das soll unkraffrig/ unbündig seyn / und Beyspiel einem Fischer den Zug / oder einem Vogler dennicht von N?ürden geacht noch gehalten werden. Fangabkauffet/ l. i2.tf. c!cä..L. V. In welchem FallIrem «.et 'orm. der Stadt Franckfurc. p .2. tic. z- §.so das sccorclirteGeld zu zahlen ist / obgleich nichts gesan-viel nun den Verkaufs. 6. Lc Srsrur. der Stadt Nord- gen worden/ l. 8. §. cleL.L.V. wofern nur derVer-ll«cn purr. 2. tic. Xl. rubr. daß kein Burger ligende kauffer selbsten dieses nicht verhindert / oder doch aufs wttStuck aujsir gemeiner Stadt SSttern Frembden ver- nigste nicht gewust / daß nichts zu fangen seyn wird / undkauffen solle zc. Dergleichen kscuts sehr vernünfftig solches dem Verkauffer verhehlethat/ 1. t 2. Lc 21. pr. ik.sind / V. I'irsquell. cle «.etrsäi. in przefgt. n. 14. ange- c!e L. V. Wann aber etwas gefanLen worden / Mussseh"n sonsten die Bürger nicht leichtlich ihre bürgerliche der Verkauffer solches alles dem Kauffer überlassen / obBeschwerden bezahlen könten / kjenock. conl. 114z» es gleich das anfanglich sccorclirteGeld umb ein grossesn.?2. BeydenFrembden aber/es wegen der Steuer übertreffe/ci.I.i2.c!e^.L.v. sää.kranxk.Aänr.^cisund Schätzung /so von dergleichen Gütern mpr-ekiren/ L.L.V. L^Zanci. lib.z.rlecis.rril. rir. 4. 6ek. 16. wannofftermablen grosse Verdrießlichkeiten abgiebet / welches nur nicht etwas anders / dann von welchem anfänglichin derWürtenderg.L -andsordn. tol. z s. mit nachsol- unter den eonrrzkirenden Partheyen gedacht worden/alsgenden Worten exprimiret wird; daß nehmlich denen zum Beyspiel ein Klumpen Gold oder Silber zc. in dasAmbtleuten von den Auswendigen / so Güter bey ih- Netz oder Garn kommen ist. ^clcl. Lhurbayr. L.and -R.nen haben/in Einbringung der Sceuren/Schayun-- p. 1. rir. i. §. als auch gefragt wird kc. in verb. Sogen / Reiftn / Frohnen und dergleichen / viel Irrun, einer einen Fug Fisch von einem Fischer erkaufft/undvenundVeschwernuß / dadurch Ihre Fürstl.Gn. derFischerwasandersdannFisch / oderauchemettund Deroselben hochlöbl. Rathe vielfältig bemü- Schay Herfür zöge / ob demRauffer/ö/ches auchket / nemacht werden. Lr in keiorm. Normst, c. I. gebühre ? Ist hierauf die Antwort / daß in demleqq. verb. Und aufoaß unser Stadt gemeinem Nu- Fall fürnehmlich dahin zu sehen / was zwischen denyen / an Steuer / Diensten / Renten und Gefallen ^onrrakcnten abgeredet worden / Und wie sie sichnichts abgehe /dieselbe betrogen oder verkürytwer^ verglichen / und so solches auch zweiffiich/ daßals--den / seyen / ordnen und wollen wir. :c. zu gefchwei-- dann dafür zu halten/da^die Fisch allein/und nichtgen / daß es noch ein grosser Streit ist / ob man einen der Schay gekauffet worden ft^en :c .v .^ces.s6 rir. 77.Frembden an dem Ort/ wo er sein Feuer und Heerd / oder 6e c. L. V. n. 6. L- ?rgn?k. scl eunä. n. 121. welches dochwo er ligende Güter hat / colleÄiren solle ? v. L.in-- vor andern dem Kauffer zugeeygnet wird / wann dersel-denff?ühr scl Oclinar. Oucar. v^ürremberg. p. 8Z. n. 6. bige schlechter dings und sonder Absicht aus die Fisch oderink. Waßbißhero von den Frembden gesaget worden/ Vögel/ dem Fischer oder Vogler / den Zug oder Wurffolches hat auch nach dem gemeinen Wahn der Rechts- abgekauffet hat. Vi<j. omninv Vigel. Lent. i. k.elp. ^.7.ehmbey der Geistlichkeit Platz / angesehen es ebenso kl 'ujcjeninLocl .clc .kjs^. V.n. 1. Wann aber dernachteilig j^/ deroselben die ligende Stück zu verkauffen/ Kauffer sein Absicht nicht so wohl aus die Hoffnung alsals ausFrembde solche zu bringen / indem bekannt / wie aus die Sache selbst genommen / und zum Beyspiel dieselbige sich aller Beschwerden zu entziehen suchet / so/ noch nicht gewachsene Frücht/deßgletchcn auch die Fisch/daß hiemmnfalls eben die /enige rsriones miliciren / die Vögel /^ oder wilde Thier / welche der Fischer / Voglervorhero schon von uns auf die Bahn gebracht worden oder Jager sahen wird / gekauffet hat / in diesem Fallsind. v. ZUndenspuhr p. z Z- 5. welches eben auch die führet ein solcher LonrrZH folgende stillschweigende Lon-Urfach ist / warumb Raysir Carl der V. solche Veraus- clirion mit sich / wann etwas von den Früchten nnch,serung in Niederland durch ein scharffes LcllH bey Straff ftn / oder von denen Fischen / Vögeln oder Thierender Publication verbitten/ V. Lockn. /. 2. cle rep. c. 2. gefangen werden wird. In welcher Absicht demnachk>!. 5 zc>. welches auch von den Venedigern geschehen/ derselbige nicht bestehet /wann gar nichts gewachsen/ oder
gefan.