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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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335
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Anderes Buch. zz5

probtet worden ist. Gestalten einer ieden Obrigkeit ob- der Haubk-Stadt Aei'chen/ nehmlichen die unter der

lieget dahin zu trachten/ daß in dem Messen kein Betrug Steig zu Studtgare/ und die ob der Steig zuTübin--

vder Gefehrde vorgehe/ arg l. zz. §.,. K acl l..LvrneI. gen abhslcn / die übrige Lands?Flecken nacdg^

cle fAls^ Lc I z. §. 8- t5'. io!.ar. Daher» dann schon bey der hends müssen jedes bey jelnemRlostcr oderAmbts»

Römer Zeiten hei.'sam!ich verordnet worden / daß in einer Stadt / darunter es gesessen / holen / die ihnen auch

jeden Stadt ein gewiss Maß und Gewicht aufgelichtet durch ihre hierzu Zoecyd-gte/ allerdings/ wie sie es

werde / welches man hernach im Handel und Wandel zu in der Haube --- Sradt empfangen / und dargegcn ad^

gebrauchen hatte; und damit alles desto redlicher und auf- gemessen / abgceyche und abgepfächx / mit sein des

richtige! hergehen möchte/ hat man selbiges in der Kirchen Klosters oder Ambe^Stadt seichen/Gestämpfund

p-rwahrlich aufbehalten/ v.i.9.6c uir.L. cle luicexror. Gemerck mitrhctlcn und zustellen :c. ^clc^. X^yler.

propos. arcan. öc !>Iov. 128. csp. !f. anbei) auch ad iLhrenbach in klerrolnZ. cZp.8 9. 8e ic>. per r->r.

verordnet / daß man wohl hieraufAcht haben solle / da- Irem cup., 2. §. 21. n. 4. Und weiln nach diesem Land-»

mit niemand hintergangen werden möge. Welches ge- oder Stadtmeß alle andere einzurichten / als geschiehet

mißlich zur Erhaltung Fried und Einigkeit ein grosses b'y- es auch an vielen Orten / daß man jährlich eine Ä jich^

traget, v.ketorm, zu AugspurZcZe^nno iszo.r-c.vsm rigung anstellet / um allen Betrug hierdurch vorzubie»

tLhrenmaß; und dieses ist eben auch die Ursach / w arum gen ; und weicher also befunden wird / daß er unrechte .

anvielenOtten heutzutagdasHaubtmeß'undGewichc Maß/Gewicht / Eble oder Scheffel hat / der wird zur

mit einem öffentlichen gewissen Rennzeichen be-- gebührenden Strasse gezogen. V.8cbepli2, s6Lc>nluLr.

merckt/ und entweder auf dem Raehhaus/ oderanei^ krancleburZ. p.4. rr.6. §4.11.2. Le ^x'er.sb Ehren--

nem andern öffentlichen Art beybehalten wird / nach dach c. rr. c:^p. 9. § 6. Ja an vielen Orten ist gar dieses

welch?n sich hernach alle andere reZu.'ircn und richten Herkommens/daß um allcnBetrung zu vermeiden mit der

müssen / so man L.and «-oder Stadtmcß zu nennen psle- Stadt Meß und 'lvag / die Wahren durch der Stade

get. Vicl.k^uicl. psp. qu. 49. Uev. scljusl^ukec. lid. 4. Messer und W?aZmeister gemessen und gewogen wer-

cir. ,2. zrr. 1. ri.27z.lecz. öcl.imnse. I'sm. 1. ^.p. Ijb.4. denmüssen. V. Xlev. sci^usL-ubsc. Ub.4. ric. 12. src. l.

cup.8. n.?6o. weiches in der Vl?ürtenberg.Ä.andsordn. n. 24. worvor dann ein gewisses N?--und IlVaggeld

rir.vomL.andm ß. §. und solle man. toi., s2. kleqq. bezahlet wird. Vicl.Xlock.cIe^iar.lib.2. cap. >7. n. i.

mit nächtigenden Worten beschrieben wird: iLs hat Endlich findet man auch dieses dorr und da gebrauchlich/

'Zhro Fürstl. Gn. Heryog Christoph von a'lem daß alle Meß und Gewicht:c. von einem gewissen

kNeß/Eych und Gewicht/in den geordneten Gröft Mann / welcher darauf beeydiget ist / und derhernach-

sen / L.ange und Schwere von allen Gattungen/ mals sein Zeichen darauf präget / gemachet werden; al--

drcy^iche machen / zurichten und verordnen. solche lermassen von dieser Gewohnheit zeuget Oavic!. Xiev. sc!

drev Formen mit den Hirschhörnern (als dem WürF ^isl^ubec.cl lih.4.r!r. rasi-r.!. n.22.

tenberg. N?-?«.^cn) sten»pfen uns bezeichnen / und renbach cl. 1r. cgp. 9. §. 6. n. 5« S: 6. Ob aber das

die eine in Ikro Fürst!. Gn. Hof- Registratur und Recht / Maß / Lhlen und Gewicht anzuordnen der

'Verwahrnuß aufheben; die andere zwey aber/bee-- L.andsherU.Obrigt. oder der Niedergerichtbarkeik

dcn Haupts Städten Studtgare und Tübingen anhangig seye / davon besiehe Klyler 2d LLHrcnbach

(als k-agermcß / Eych und L.Sgergewicht) zufiel- c. tr. z. I.iän6enspur in Lommenr.

!en lasten/welche wohl bewahrt/und in deine U?eeg prov. ^ürcenderg. tc>l.26o. n.2. S! soscb.8cbeplizi.

weder gemehrt noch geringcrt werden sollen / und sädonlucr. Lran^LburA. p. 4. nr. 6. Wohin auch zum

dieses H^rrzogrhums Z^andmefi/ Gewicht und iLych thcü das jemge qehörct / was vvir bey dem Cap. welches

find ; von w achen be-den Haubt Städten andere von den Umstünden handlet / die vor dem Rauffzu

desHemot?chumsRlSsterundAmbe-Stadte/solch beobachten/§. 8- verk. Ob dieRain--undMarck,

K.andnnß /SSych / Ehlen und Gewicht / unter ihr stein richtig 4der strittig / anMterckethaben.

Das Kapitel.

Von den Instrumenten / so zur Messung der Linien und

Winckel nöthig.

tsNNhalt-. Lärckeln von Messing mit stählernenSplßeii / welche

un°-<G>-sI-cI,.rA«g-v»»x»Ilch,

iusvndcrhul von dicsc». s. und z. Von dcu grossen. stcn sind die/^alidckrckcl / so >Nlr einerley Fuße ha»

ben / von s. bis 6. Zoll lang. Und die Stuckcirckel / an§> ^' deneu ein Fuß kan heraus genommen / und an seine StelleInstrumenten / so man zur Messung ein anderer mit einem Röhrlem / worein man Bley oderder Linien und Winckel gebrauchet / sind Rötel stecket / oder mit einem Rinnlein/ Geißfuß odetZweyerley : kleine / so zum Gebrauch Klceblat/ womit man schwacheCirckelrissemachet / ein-Papier / und grosse / welche zum gestecket werden. Diese sind gemeiniglich z Zoll langerGebrauch auf dem Felde dienen. Jene alsdie Circkeln / und haben eine Stellschraube. Fernersind Linealien von harten guten Holtz/ brauchet man auch dergleichen Geißfuß oder Reißfedernnicbt zu schmal oder zu dinne / sonst lauffen sie krumm. Auf zu geraden Linien aufs Papier. Item kleine 'l'rznzpyr»solche pfleat man auch unterschiedliche Maßstäbe zu reis- reuren von guten geschlagenen Messing. An solche wer-fen / als den Rwnlandischen / Nürnbergischen u. d. g. den rings herum Fasen daran abgefeilet oder g/schliffen/Schuh / und solche Kernach in lc>o.oder icxio. Theile zu unddarausin 180. Grad getheilet» IhreGrösse istvontheilen / und für verjüngte Maßstäbe zu gebrauchen. 4.5. bis 5. Zoll,

§.2. Die

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